03.01.2019FDPFDP

BEER-Gastbeitrag: Ohne Reformen werden ARD und ZDF nicht überleben

Die FDP-Generalsekretärin Nicola Beer schrieb für „Handelsblatt Online“ den folgenden Gastbeitrag:

Die Tragödie steht diesmal wohl zum letzten Mal auf dem Spielplan: Die „Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten“ steht auf dem Programm, der Beginn des Verfahrens, in dem für weitere vier Jahre die Höhe des Rundfunkbeitrags festgelegt wird. Im April 2019 ist es wieder so weit.

Erster Akt, gerade in diesen Tagen: Es erscheinen die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Mit lautem Getöse gehen sie mit völlig überhöhten Beitragsforderungen ins Rennen. Sodann betreten ein paar Ministerpräsidenten die Bühne, heulen publikumswirksam laut auf und fordern Einsparungen; welche das sein sollen, sagen sie wohlweißlich nicht, obwohl ihre Parteigänger doch in Rundfunk- und Fernsehräten sitzen, also Insiderwissen haben.

Hinter der Bühne wohlintonierte Stimmen der oppositionellen Freien Demokraten: „Strukturreform, Strukturreform tut Not“. Darauf lautstark mit weit ausholenden Tanzschritten, brüsken Bewegungen, voller Entrüstung und aus vollem Hals der vielfältige Chor der Intendanten: „Mehr Sparen geht doch nun wirklich nicht mehr.“ Das Publikum reagiert mit höhnischen Zwischenrufen „Selbstversorger“, „Pensionslasten“, „es schaut Euch doch ohnehin niemand mehr zu“. Vorhang.

Zweiter Akt, abgedunkelte Hinterzimmer, opulent gedeckte Tische, geschliffene Gläser: Intendanten schmeichelnd, selbstgewiss mit Politikern parlierend, Vertreter privater Medien am Katzentisch. „Diesmal geht es ums Ganze: Was tun, wenn die AfD 2019 in einem der östlichen Bundesländer an die Regierung kommt und den Rundfunkstaatsvertrag aufkündigt?“

Verwunderung im Publikum: Die AfD kritisiert am öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch vor allem, dass sie in den Beiträgen zu wenig vorkomme. Aus dem Off ein Sprecher mit Klarstellung: „Dies stimmt nicht. Richtig ist: Sie kommt schlecht weg und akzeptiert Pressefreiheit nur bei genehmerer Berichterstattung für sich selbst. Sollen sie es doch machen wie die Grünen.“

Der ARD-Vorsitzende Wilhelm kramt ein Gesetzbuch aus seiner Aktentasche: „Wir gehen zum Bundesverfassungsgericht, falls der Beitrag nicht signifikant erhöht wird. Lasst uns ein Indexierungsmodell mit automatischem Inflationsausgleich für die nächsten acht Jahre einführen. Damit verblasst die Angst vor der AfD und die lästige Rechtfertigung für immer mehr Geld entfällt ebenfalls. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs im Rundfunkwesen, kurz: KEF, wird unsere Anmeldung ein wenig kürzen, die Landesparlamente dürfen den Vorschlag dann abnicken. Same procedure as every time.“ Empörung im Publikum. Vorhang.

Dritter Akt, Debatte am grünen Tisch, Beitrag Nicola Beer, Generalsekretärin der Freien Demokraten: Die Diskussion über die durch Rundfunkbeiträge und Werbung finanzierten neun Milliarden Euro jährlichen Ausgaben der Öffentlich-Rechtlichen darf natürlich nicht auf die Beitragshöhe beschränkt werden. Die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt, die Frage nach einem pluralistischen, unabhängigen Radio- und Bewegtbild-Angebot und die Fokussierung des Rundfunkauftrags sind mindestens ebenso wichtig. Aber eine Reform ist derzeit in keinem der Bereiche mehr durchsetzbar.

Der Wunsch nach Einsparungen oder zumindest Beitragsstabilität bei Rundfunkbeiträgen ist wegen der Finanzierungsgarantie verfassungsrechtlich und politisch so gut wie nicht zu gewinnen: Eine Diskussion über Inhalte scheitert an der verfassungsrechtlichen Programmfreiheit, eine Strukturreform an der Selbstverwaltung der Rundfunkanstalten, zumal eine externe Aufsicht in den unabhängigen Landesmedienanstalten von CDU und SPD blockiert wird.

Eine Selbstkontrolle scheitert an zahnlosen Aufsichtsgremien, welche die Chance der Emanzipation durch die Einführung des Drei-Stufen-Tests nicht genutzt haben. Landesparlamente könnten als Rundfunkgesetzgeber nur die Anzahl der rund 60 Radio- und 20 Fernsehsender reduzieren, was wiederum an einer Mehrheit von CDU, SPD und Grünen scheitert. Vor die Wand gefahren, Öffentlich-Rechtliche sind Staat im Staate.

Ohne Beitragserhöhung drohen Einschnitte ins Programm und in die Qualität. Wobei wohlbemerkt die Definition aller Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als angeblich letzte Bastion funktionierenden (Qualitäts-) Journalismus eine Frechheit gegenüber Privaten ist, die ebenfalls Qualität produzieren, wenn denn die Rahmenbedingungen stimmen und man sie lässt. Deswegen führe ich keine Qualitätsdiskussion. Jeder Erwachsene möge selbst über seinen Medienkonsum entscheiden.

Und es ist mir suspekt und widerspricht meinem liberalen Weltbild, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk stets glaubt, überbetonen zu müssen, Qualitätsjournalismus abzuliefern. Ich halte es weder für Aufgabe der Politik noch Aufgabe öffentlicher oder privater Medien, Geschmacksauszeichnungen zu verleihen.

Den Grünen geht der bloße Inflationsausgleich nicht weit genug. Ob Geringverdiener und der geschröpfte Mittelstand, deren Gehälter und Einkommen nicht indexiert werden, das ebenso sehen? Insgesamt sind die Forderungen maßlos, zielen nur auf Einnahmen, eben nicht auf Nachhaltigkeit und Qualität.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich ändern, wenn er überleben will. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung liegt bei rund 44 Jahren, das der Zuschauer von ARD und ZDF jenseits der 60. Die Jugendangebote wie „FUNK“ laufen quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung schwindet, jüngere Generationen nutzen ihn bereits nicht mehr.

Das Angebot entfernt sich offenbar weiter von Bedürfnissen der Bevölkerung an Information und Unterhaltung weg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in eine komplette Reformunfähigkeit manövriert worden. Er kann sich von innen nicht mehr selbständig erneuern und an die neue Medienwirklichkeit anpassen. Die Reformblockade von CDU, SPD und Grünen in den Ländern steht wie eine Mauer.

Was wir brauchen, ist eine Verringerung der Senderzahl; wir brauchen eine Strukturreform, die den Namen auch verdient und eine Neudefinition des Auftrags, der die Elemente Information und Bildung wieder in den Mittelpunkt stellt. Die Landtagsabgeordneten müssen endlich länderübergreifend die ihnen vom Bundesverfassungsgericht zugebilligte Korrekturmöglichkeit zur Angemessenheit der Belastung der Beitragszahler als Gesetzgeber ausüben, Auftrag und Senderanzahl neu diskutieren und definieren statt ein ums andere Mal die Vorlage der Rundfunkstaatskanzlei Rheinland-Pfalz durchzuwinken.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland sollte sich die Schweiz zum Vorbild nehmen. Dort stimmten die Bürger im März 2018 mit zwei Dritteln für die Beibehaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Grundversorgung.

Das unterlegene Drittel hat dennoch Wesentliches erreicht, denn kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann sich dauerhaft vom schwindenden Zuspruch in der Bevölkerung abkoppeln: Ab 2019 wird der Finanzierungsbeitrag in der Schweiz deutlich sinken. Dies lässt hoffen, dass auch die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio diese letzte Chance der Reform nutzen und Rundfunkpolitiker von CDU, SPD und Grünen ihre fundamentalistischen Positionen überdenken.

 

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