18.12.2015FDPKultur

BEER: Bundesrat verpasst Chance beim Kulturgutschutzgesetz

Berlin. Zur Stellungnahme des Bundesrates zum geplanten Kulturgutschutzgesetz (KGSG) der Bundesregierung erklärt FDP-Generalsekretärin NICOLA BEER:

„Der Bundesrat hat die Gelegenheit zu echten Verbesserungen am Kulturgutschutzgesetz versäumt. Staatsministerin Grütters‘ Entwurf zum KGSG atmet trotz der umfangreichen Überarbeitung im Sommer nach wie vor den Geist staatlichen Misstrauens gegenüber dem Kunsthandel und privaten Sammlern.

Die Länder haben in ihrer Stellungnahme erkannt, dass das novellierte KGSG zu einem deutlich höheren bürokratischen Aufwand führen wird. Die Zahl der Genehmigungsverfahren zur Ausfuhr von Kulturgütern in andere EU-Länder, die von den Landesverwaltungen zu leisten sind, wird erheblich zunehmen. Die Länder kommen aber nicht etwa zu dem Schluss, auf diese unnötigen bürokratischen Hemmnisse und die massiven Eigentumseingriffe zu verzichten, sondern sie fordern stattdessen mehr Geld vom Bund, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu bewältigen, sowie mehr Zeit für die Genehmigungs- und Eintragungsverfahren.

Die Stellungnahme des Bundesrates wäre die Gelegenheit gewesen, auf die grundsätzliche Unwucht dieses Konzepts des deutschen Kulturgutschutzes hinzuweisen: Wenn der Staat ein bestimmtes Kulturgut als für das deutsche Volk so bedeutsam einschätzt, dass es Deutschland nicht verlassen darf, dann sollten Bund und Länder auch bereit sein, dieses Kulturgut im Wege eines staatlichen Vorkaufsrechtes zu marktüblichen Preisen zu erwerben. Bisher wurde das Instrument der Einstufung als nationales Kulturgut – was zu einem faktischen Ausfuhrverbot führt – tatsächlich nur in sehr seltenen Fällen angewandt. Frau Staatsministerin Grütters hat von Anfang an keinen Hehl daraus gemacht, dass sie das mit ihrem Gesetz ändern will. Letztlich führt das zu einer kalten Enteignung der Sammler und einer Schwächung des deutschen Kunsthandels. Die Folge ist, dass jetzt täglich Wagenladungen mit Kulturgütern in die Nachbarländer gebracht werden, weil die Eigentümer sicher gehen wollen, mit ihren Kunstwerken nicht unter ein baldiges Ausfuhrverbot zu fallen.

Ich appelliere an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf aufzuteilen. Der Bereich, bei dem tatsächlich Handlungsbedarf besteht, nämlich die Regelungen zur Unterbindung der Einfuhr antiker Raubkunst und zur Rückgabe illegal gehandelten Kulturguts, ist auch kaum umstritten. Diese Teile können und sollten zügig verabschiedet werden. Der Rest darf so, wie jetzt vorgelegt, nicht beschlossen werden. Die Bundesregierung muss hier endlich auf die Einwendungen und Vorschläge der Sammler, der Experten aus der Kunstszene und dem Handel eingehen. Andernfalls wird sie Kunst und Kultur in Deutschland erheblich schaden.“

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