BEER: Bundesrat stiehlt sich beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz aus der Verantwortung
Zu den Beratungen des Bundesrates zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz erklärte die FDP-Generalsekretärin Nicola Beer:
„Die Freien Demokraten begrüßen die im Bundesrat wegen seiner zahlreichen Mängel geäußerte Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Allerdings sind wir fassungslos darüber, dass sich der Bundesrat bewusst dagegen entschieden hat, die von den Ausschüssen des Bundesrates geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken in seine Stellungnahme mit aufzunehmen. Der Bundesrat stiehlt sich aus der Verantwortung und sieht einem Verfassungsbruch des Justizministers Maas tatenlos zu.
Es ist mehr als bedenklich, dass der Bundesrat die formelle Verfassungswidrigkeit des NetzDG nicht einmal thematisiert. Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz für ein Beschwerdemanagement gegen Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten. Der Schutz des Kommunikationsprozesses ist Aufgabe der Länder. Bundestag und Bundesrat müssen das Grundgesetz ernst nehmen und dürfen die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nicht ignorieren, um einem nach jahrelanger Untätigkeit vorgelegten vermurksten Gesetzentwurf des Justizministers Maas noch vor der Sommerpause durch das Parlament zu helfen. Ein solches Vorgehen ist eines föderalen Rechtsstaats unwürdig.“