30.06.2016In einer gemeinsamen Erklärung haben die Kulturminister von Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen auf die Probleme des Kulturgutschutzgesetzes hingewiesen. Völlig zu Recht, findet FDP-Generalsekretärin Nicola Beer. "Auch die Freien Demokraten sehen ihre grundsätzlichen Bedenken gegen das Gesetz bisher keineswegs ausgeräumt. Im Gegenteil: Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes sind die Auswirkungen auf den deutschen Kunstmarkt und die Museen deutlich spürbar", verdeutlicht sie.
"Ich bedauere, dass sich auch die kritischeren Stimmen unter den Kulturministern nun offenbar mit dem Gesetz abgefunden haben", so die FDP-Generalsekretärin weiter. Beer warnt die Länder ausdrücklich davor, sich mit einem Entschließungsantrag und einer späteren Evaluation des neuen Kulturgutschutzgesetzes der Bundesregierung zufrieden zu geben.
Die Länder brächten sich gegenüber dem Bund nämlich in eine schwierige Verhandlungsposition, gibt die Freidemokratin zu bedenken: "Wenn sie dem Gesetz im Bundesrat zustimmen, übernehmen sie ausdrücklich auch die daraus erwachsenden Verpflichtungen und letztlich auch die Schätzung der Bundesregierung zu den Verwaltungskosten – auch wenn der bürokratische Aufwand ganz offensichtlich viel zu niedrig angesetzt wurde." Dann wären die Länder auch nach der Evaluation weitgehend auf das Wohlwollen des Bundes, nachträglich einen angemessenen Ausgleich zu leisten, angewiesen, mahnt Beer. "Ganz zu schweigen davon, dass viele deutsche Kunsthändler in der Zwischenzeit da womöglich schon aufgeben mussten."
Bedenken keineswegs ausgeräumt
Nicola Beer bekräftigt die Kritik der Freien Demokraten am Kulturgutschutzgesetz der BundesregierungIn einer gemeinsamen Erklärung haben die Kulturminister von Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen auf die Probleme des Kulturgutschutzgesetzes hingewiesen. Völlig zu Recht, findet FDP-Generalsekretärin Nicola Beer. "Auch die Freien Demokraten sehen ihre grundsätzlichen Bedenken gegen das Gesetz bisher keineswegs ausgeräumt. Im Gegenteil: Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes sind die Auswirkungen auf den deutschen Kunstmarkt und die Museen deutlich spürbar", verdeutlicht sie.
"Ich bedauere, dass sich auch die kritischeren Stimmen unter den Kulturministern nun offenbar mit dem Gesetz abgefunden haben", so die FDP-Generalsekretärin weiter. Beer warnt die Länder ausdrücklich davor, sich mit einem Entschließungsantrag und einer späteren Evaluation des neuen Kulturgutschutzgesetzes der Bundesregierung zufrieden zu geben.
Die Länder brächten sich gegenüber dem Bund nämlich in eine schwierige Verhandlungsposition, gibt die Freidemokratin zu bedenken: "Wenn sie dem Gesetz im Bundesrat zustimmen, übernehmen sie ausdrücklich auch die daraus erwachsenden Verpflichtungen und letztlich auch die Schätzung der Bundesregierung zu den Verwaltungskosten – auch wenn der bürokratische Aufwand ganz offensichtlich viel zu niedrig angesetzt wurde." Dann wären die Länder auch nach der Evaluation weitgehend auf das Wohlwollen des Bundes, nachträglich einen angemessenen Ausgleich zu leisten, angewiesen, mahnt Beer. "Ganz zu schweigen davon, dass viele deutsche Kunsthändler in der Zwischenzeit da womöglich schon aufgeben mussten."