FDPBetrugsvorwurf

Barth legt Beschwerde gegen Machnig-Entscheidung ein

Uwe BarthUwe Barth hat Anzeige wegen Betrugsverdachts gestellt
27.03.2014

Thüringens FDP-Chef Uwe Barth hat gegen die Einstellung der Betrugsermittlungen gegen Ex-Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD), Beschwerde eingelegt. "Die Entscheidung nebst Begründung der Staatsanwaltschaft Erfurt erscheint mir zweifelhaft." Die Generalstaatsanwaltschaft in Jena möge einmal den "Sachverhalt einschätzen".

Barth hatte im vergangenen Sommer die Anzeige wegen Betrugsverdachts gegen Machnig gestellt, nachdem die Gehaltsaffäre des stellvertretenden SPD-Landeschefs bekannt geworden war.

Machnig, der inzwischen als Leiter des SPD-Europawahlkampfes in Berlin arbeitet, hatte seit Jahren gleichzeitig ein volles Ministergehalt in Thüringen und Ruhestandsbezüge vom Bund erhalten. Die Landesfinanzdirektion hat von ihm den doppelt gezahlten Teil seiner Bezüge plus Zinsen zurückgefordert. Es soll sich hierbei um rund 150.000 Euro handeln. Matthias Machnig hat diesen Rückforderungsanspruch jedoch angefochten. Das Ermittlungsverfahren gegen Machnig wurde nun eingestellt.

Barth zeigte sich von der juristischen Begründung der Einstellungsverfügung "verwundert". Der Freidemokrat sieht den Umstand nicht ausreichend gewürdigt, dass Machnig mit jedem Gehaltszettel einen Hinweis auf seine "Mitwirkungspflichten" erhalten hatte. Diese verpflichten jeden Thüringer Minister, die Gehaltsstelle auf alle Änderungen in seinem Einkommen hinzuweisen.

"Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat es leider versäumt, in ihrer Begründung auf diesen Umstand einzugehen", urteilt Barth. Zudem habe Machnig den Bund erst im Februar 2010 darüber informiert, dass er in Thüringen ein Ministergehalt beziehe. "Minister war er aber schon seit November 2009", so Barth. Insofern habe die Erfurter Staatsanwaltschaft nicht einmal den gesamten Zeitraum der Doppelzahlungen auf schuldhaftes Verhalten hin überprüft

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