12.04.2013Beim Verdacht auf Korruption sollen Behörden nach den Plänen von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zukünftig juristisch gegen Ärzte vorgehen können. Ermittlungen müssten stattfinden können, sagte Bahr in Berlin. Die Koalition will dazu das Sozialrecht ändern, um die Weitergabe relevanter Daten zu erleichtern.
Bahr sagte nach einem Bericht der "dpa" am Donnerstagabend auf dem Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft, dass eine gesetzliche Regelung geboten sei, auch wenn es nur wenige Korruptionsfälle geben sollte. Mediziner dürften nicht dem Wohl eines Unternehmens verpflichtet sein, betonte der Minister.
Die Regierungsfraktionen bereiten derzeit eine Verschärfung von Regelungen im Sozialgesetzbuch vor, die zusammen mit dem Änderungsantrag zum nationalen Krebsregister im Bundestag eingebracht werden sollen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen könnten künftig die Befugnis erhalten, personenbezogene Daten ihrer Mitglieder an Ärztekammern und Landesregierungen zu übermitteln.
Im Strafrecht gibt es bislang keine Handhabe, um Ärzte wegen Korruption zu belangen. So hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr geurteilt, dass sich niedergelassene Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie bestimmte Medikamente bevorzugt verschreiben und dafür Vorteile von den Herstellerfirmen annehmen. Die Ärztekammern können aber Sanktionen verhängen.
Um sich ein Bild vom Ausmaß des Problems zu machen, wertet das Gesundheitsministerium einen Bericht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen aus. Weitergehende gesetzliche Regelungen seien nicht ausgeschlossen, hängen allerdings vom Ergebnis der Prüfung des Kassenberichts ab, teilte das Ministerium mit.
Laut der Zeitung "Die Welt" hat es nach Kassenangaben in den Jahren 2010 und 2011 etwa 53.000 Korruptionsfälle unter Ärzten und Apothekern gegeben, überwiegend ging es dabei um Abrechnungsbetrug. Das Bundeskriminalamt gab an, dass die Zahl der registrierten Fälle zuletzt um ein Viertel zurückgegangen sei.
Bahr will Ermittlungen gegen korrupte Ärzte ermöglichen
Daniel BahrBeim Verdacht auf Korruption sollen Behörden nach den Plänen von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zukünftig juristisch gegen Ärzte vorgehen können. Ermittlungen müssten stattfinden können, sagte Bahr in Berlin. Die Koalition will dazu das Sozialrecht ändern, um die Weitergabe relevanter Daten zu erleichtern.
Bahr sagte nach einem Bericht der "dpa" am Donnerstagabend auf dem Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft, dass eine gesetzliche Regelung geboten sei, auch wenn es nur wenige Korruptionsfälle geben sollte. Mediziner dürften nicht dem Wohl eines Unternehmens verpflichtet sein, betonte der Minister.
Die Regierungsfraktionen bereiten derzeit eine Verschärfung von Regelungen im Sozialgesetzbuch vor, die zusammen mit dem Änderungsantrag zum nationalen Krebsregister im Bundestag eingebracht werden sollen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen könnten künftig die Befugnis erhalten, personenbezogene Daten ihrer Mitglieder an Ärztekammern und Landesregierungen zu übermitteln.
Im Strafrecht gibt es bislang keine Handhabe, um Ärzte wegen Korruption zu belangen. So hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr geurteilt, dass sich niedergelassene Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie bestimmte Medikamente bevorzugt verschreiben und dafür Vorteile von den Herstellerfirmen annehmen. Die Ärztekammern können aber Sanktionen verhängen.
Gesundheitsministerium prüft Bericht über Korruptionsfälle
Um sich ein Bild vom Ausmaß des Problems zu machen, wertet das Gesundheitsministerium einen Bericht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen aus. Weitergehende gesetzliche Regelungen seien nicht ausgeschlossen, hängen allerdings vom Ergebnis der Prüfung des Kassenberichts ab, teilte das Ministerium mit.
Laut der Zeitung "Die Welt" hat es nach Kassenangaben in den Jahren 2010 und 2011 etwa 53.000 Korruptionsfälle unter Ärzten und Apothekern gegeben, überwiegend ging es dabei um Abrechnungsbetrug. Das Bundeskriminalamt gab an, dass die Zahl der registrierten Fälle zuletzt um ein Viertel zurückgegangen sei.