FDPAusbildungsförderung

BAföG-Reform ist Schritt in die richtige Richtung

Die Liberalen Hochschulgruppen engagieren sich unermüdlich für ein besseres BAföG-SystemDie Liberalen Hochschulgruppen engagieren sich unermüdlich für ein besseres BAföG-System
30.07.2015

Die jüngste BAföG-Reform, die am 1. August in Kraft tritt, bringt viele Verbesserungen für Studierende – unter anderem mehr Abschlagszahlung und Maßnahmen zur besseren Planbarkeit des Studiums. Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) lobt die Fortschritte, sieht aber dennoch Luft nach oben. Das Ziel des Studentenverbandes: Eine tiefgreifende Reform, die das Antragsverfahren vereinfacht und die Förderung vom Einkommen der Eltern unabhängig macht.

Alexander Schopf, Vorsitzender des LHG, verwies unter anderem auf die Beschlusslage des Verbandes von 2014, die die Zulassung einer Online-Antragsstellung für die Ausbildungsförderung in allen Bundesländern fordert. "Dies ist deutlich unbürokratischer und beschleunigt die Bearbeitung der gestellten Anträge. Auf keinen Fall darf darunter jedoch der Datenschutz und das Betreuungsverhältnis bei den lokalen Beratungen leiden", betonte er.

BAföG für alle Studierenden ermöglichen

Der LHG sehe im BAföG kein Instrument der Umverteilung, sondern ein zeitlich begrenztes Grundeinkommen, das jedem die Möglichkeit eröffne, ein Studium nach Eignung und Neigung an einer bundesdeutschen Hochschule aufzunehmen, erläuterte Schopf. Deshalb präferiere der LHG das Modell des vermögens-, einkommens- und elternunabhängigen BAföG. "Eines ist doch klar: Wer sich entscheidet, viele Jahre seines Lebens dafür aufzuwenden, nicht nur für sich selbst einen ideellen und materiellen Mehrwert zu schaffen, sondern diesen vor allem der Gesellschaft zurückzugeben, der darf nicht von familiären Umständen in seinen Bestrebungen gehindert werden, ein Studium aufzunehmen", unterstrich der LHG-Vorsitzende.

Darüber hinaus würde das LHG-Modell keine Studenten bestrafen, die aus eigener Kraft neben ihrem Studium Geld ansparen und so nach momentaner Gesetzgebung nicht anspruchsberechtigt sind. Zudem verhindert es den Zustand, dass Studenten in letzter Konsequenz gezwungen werden, deren Eltern zu verklagen, falls diese das Studium nicht finanzieren wollen.

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