28.06.2017Die Bundesnetzagentur hat die Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt. Eine konsequente und auch rechtsstaatlich gebotene Entscheidung, erklärt FDP-Vize Wolfgang Kubicki. "Die Freien Demokraten, die gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, fühlen sich nicht nur bestätigt, sondern zugleich ermutigt, verfassungswidrige Übergriffe der Exekutive unter dem Deckmantel der Terrorabwehr zu bekämpfen", betont er.
Kubicki verweist darauf, dass der Europäische Gerichtshof bereits früher feststellte, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Bundesregierung mit fundamentalen Grundsätzen des Europarechts und damit auch des deutschen Verfassungsrechtes nicht vereinbar sei. Nun habe das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster dies auch ausdrücklich festgestellt.
"Es wird Zeit, dass nicht nur das Bundesverfassungsgericht und der EUGH grundlegende Bürgerrechte beachten, sondern auch wieder eine FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, nachdem Union und SPD hier so kläglich versagt haben", unterstreicht Kubicki. Dem schließt sich FDP-Chef Christian Lindner an: Der laxe Umgang der Großen Koalition mit Grundrechten schaffe nicht Sicherheit, sondern Verunsicherung, wenn Gerichte immer wieder einschreiten müssten.
Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung ist konsequent
Die Freien Demokraten klagen gegen die Neuauflage der VorratsdatenspeicherungDie Bundesnetzagentur hat die Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt. Eine konsequente und auch rechtsstaatlich gebotene Entscheidung, erklärt FDP-Vize Wolfgang Kubicki. "Die Freien Demokraten, die gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, fühlen sich nicht nur bestätigt, sondern zugleich ermutigt, verfassungswidrige Übergriffe der Exekutive unter dem Deckmantel der Terrorabwehr zu bekämpfen", betont er.
Kubicki verweist darauf, dass der Europäische Gerichtshof bereits früher feststellte, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Bundesregierung mit fundamentalen Grundsätzen des Europarechts und damit auch des deutschen Verfassungsrechtes nicht vereinbar sei. Nun habe das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster dies auch ausdrücklich festgestellt.
"Es wird Zeit, dass nicht nur das Bundesverfassungsgericht und der EUGH grundlegende Bürgerrechte beachten, sondern auch wieder eine FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, nachdem Union und SPD hier so kläglich versagt haben", unterstreicht Kubicki. Dem schließt sich FDP-Chef Christian Lindner an: Der laxe Umgang der Großen Koalition mit Grundrechten schaffe nicht Sicherheit, sondern Verunsicherung, wenn Gerichte immer wieder einschreiten müssten.