FDP-FraktionLeistungsschutzrecht

Ausgleich zwischen Freiheit im Netz und Verlagen

Stephan ThomaeStephan Thomae
25.03.2013

Der Bundestag hat heute ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Das Gesetz schafft den Spagat zwischen der Informationsfreiheit und dem Schutz publizistischer Leistungen. FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae betonte, dass die "Lotsenfunktion von Suchmaschinen" durch das Gesetz nicht beeinträchtig werde. FDP-Innenpolitiker Manuel Höferlin erklärte, es werde ein Ausgleich geschaffen zwischen den Rechten der Verleger und der Freiheit im Netz.

Rechtspolitiker Thomae erklärte, dass Leistungsschutzrechte in der Gesetzgebung nichts Neues seien. Es sei letztlich ein Investitionsschutz für den Werkvermittler, der das Erzeugnis eines Urhebers vertreibt. Bei Kunst, Musik und Literatur gibt es solche Rechte bereits und durch das Gesetz zukünftig auch für Presseerzeugnisse. Die Befürchtungen, dass Suchmaschinen ihren Dienst einstellen müssten und das Internet nicht mehr so funktionieren werde, seien haltlos, betonte Thomae. Thomae betonte, dass es sich um ein ausbalanciertes Gesetz handle, das sowohl die Erzeugnisse von Presseverlagen schütze, als auch die Freiheit des Internets respektiere. Es werde keine Verwertungsgesellschaft vorgeschrieben, das Gesetz begründet lediglich einen Unterlassungsanspruch und Textanrisse, sogenannte Snippets, dürfen weiterhin von Suchmaschinen angezeigt werden. Damit bleibe die "Lotsenfunktion" von Suchmaschinen erhalten.

Der FDP-Innenpolitiker Manuel Höferlin kritisierte, dass die Opposition die Veränderungen, die an dem Gesetz vorgenommen worden seien, nicht anerkenne: "Ich hab manchmal den Eindruck, hier wird über eine alte Version des Gesetzes gesprochen." Höferlin führte aus, dass mit dem neuen Gesetz keine zwingende Umverteilung von Geldern einhergehe. Es gehe lediglich darum, eine Rechtsposition für einen legitimen Anspruch der Verleger zu schaffen. Höferlin wies die Kritik zurück, der Begriff der "kleinsten Teile", der für die Darstellung von Ergebnissen durch Suchmaschinen gebraucht werde, sei zu unbestimmt. Im Urheberrecht seien unbestimmte Rechtsbegriffe völlig normal, betonte der Liberale. Bei Datenbanken gebe es beispielsweise den Begriff der "wesentlichen Teile" und dort sei es deswegen nicht zu Abmahnwellen gekommen. Die Koalition habe erkannt, dass das Bedürfnis nach Informationsfreiheit geschützt werden müsse, unterstrich Höferlin. Das Gesetz schaffe den Ausgleich zwischen dem Recht von Verlegern und den Interessen der Suchmaschinenbetreiber und Nutzer. Höferlin stellte klar: "Wer mehr nutzen möchte als kleinste Textausschnitte, der muss eben den Eigentümer vorher fragen."

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