FDPInternationaler Tag gegen Homo-, Trans- und Biphobie

Auch individuelle Entschädigung ermöglichen

Michael KauchMichael Kauch
17.05.2016

Homosexuelle Männer, die nach dem Paragrafen 175 verurteilt wurden, sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Das kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas an. Er will die Opfer rehabilitieren. Er will dabei das Rechtsgutachten, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgelegt hatte, dabei berücksichtigen. Der Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL), Michael Kauch, ist gespannt,  ob die Ankündigungen am Ende auch umgesetzt werden. Er forderte die Bundesregierung auf, schnell zu handeln und noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzentwurf zu beschließen.

Mehr als 50 000 schwule Männer wurden in der Bundesrepublik nach § 175 StGB zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Paragraf wurde 1994 aufgehoben, aber rehabilitiert sind die damals verurteilten Männer bis heute nicht. Ein Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Martin Burgi, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgestellt hat, zeigt erstmals: Der Gesetzgeber kann die Opfer von § 175 nicht nur rehabilitieren, er muss es sogar.
 
Kauch lobte, dass der Gutachter den juristischen Weg zur Aufhebung der Urteile nach §175 aufzeigt und auch eine kollektive Entschädigung vorschlägt. Auch der Vorschlag, die kollektive Entschädigung über eine signifikante Erhöhung des Stiftungskapitals der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld oder durch laufende Zuschüsse zu leisten, ist nach Ansicht des LiSL-Vorsitzenden ebenfalls zu begrüßen.

Kauch ist aber auch der Ansicht, dass es zusätzlich die Möglichkeit geben sollte, Entschädigung individuell geltend zu machen. Es sei zwar richtig, dass viele Akten nach 50 oder 60 Jahren vernichtet seien und viele Betroffene entweder verstorben oder hochbetagt sind. Aber: "Wer seine Akten alle noch hat, die entsprechenden Nachweise vorlegen kann und diesen Weg gehen möchte, soll auch individuelle Genugtuung erlangen können."

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