22.11.2012FDP-FraktionPflegepolitik

ASCHENBERG-DUGNUS: Härtefallfonds ist nicht an der FDP gescheitert, sondern an sich selbst

BERLIN. Zur Diskussion um einen Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern erklärt die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christine ASCHENBERG-DUGNUS:

Im Rahmen des Patientenrechtegesetzes werden wir aus guten Gründen keinen Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern einrichten. Denn ein solches Instrument würde die Grundprinzipien des deutschen Haftungssystems massiv unterlaufen und damit den Grundgedanken individueller Haftung für individuelles Verschulden ad absurdum führen. Darin sind sich die Experten der christlich-liberalen Koalition einig. Ein überzeugendes Konzept, das die vielen offenen Punkte klärt - von der Finanzierung eines solchen Fonds bis hin zur Frage nach der Ausgestaltung einer geeigneten Bewilligungsinstanz - konnte nicht erarbeitet werden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht redlich, den Liberalen vorzuwerfen, einen Härtefallfonds verhindert zu haben. Ein Härtefallfonds ist also nicht an der FDP gescheitert, sondern an sich selbst.

Statt auf den altruistisch klingenden aber rückgratlosen Begriff "Härtefallfonds" zu setzen, bauen wir auf die im Patientenrechtegesetz tatsächlich geschaffenen Verbesserungen für Opfer von Behandlungsfehlern. Denn zukünftig sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Versicherten aktiv bei der Beibringung eines Gutachtens zu unterstützen, um etwaige Haftungsansprüche durchzusetzen.
937-aschenberg-dugnus-haertefallfonds_11.pdf

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