08.05.2017Das Netzdurchsetzungsgesetz verpflichtet die Anbieter sozialer Netzwerke dazu, schneller auf Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu reagieren. Die Stiftung für die Freiheit warnt vor Risiken und legt fünf Gründe dar, die gegen das geplante Gesetz sprechen. Dazu zählen unter anderem Einschränkungen der Meinungsfreiheit sowie die formelle Verfassungswidrigkeit des NetzDG.
Weil es keine gesetzliche Pflicht der Netzwerke gebe, rechtmäßige Inhalte online zu lassen, könnten sich Nutzer nur schwer gegen die Löschung wehren, so die Kritik der Stiftung. "Hier will die Große Koalition den Weg der privaten Rechtsdurchsetzung beschreiten. Es gehört aber untrennbar zum Rechtsstaat, dass Gerichte solche Entscheidungen treffen und diese Entscheidung auch gerichtlich überprüft werden kann. Für uns gilt im Sinne von Art. 5 GG: Im Zweifel für die Meinungsfreiheit."
Da das Gesetz nur für soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern gelten soll, würden Filterblasen dadurch gefördert, warnt die Stiftung. " Gerade Fake-News-affine Nutzer werden sich neue Plattformen suchen und sich noch mehr in Filterbubbles einrichten. Also gerade die User, um die eine offene Debatte kämpft, wären verloren."
Argumente gegen das Netzdurchsetzungsgesetz
Die Digitalisierung muss gestaltet werdenDas Netzdurchsetzungsgesetz verpflichtet die Anbieter sozialer Netzwerke dazu, schneller auf Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu reagieren. Die Stiftung für die Freiheit warnt vor Risiken und legt fünf Gründe dar, die gegen das geplante Gesetz sprechen. Dazu zählen unter anderem Einschränkungen der Meinungsfreiheit sowie die formelle Verfassungswidrigkeit des NetzDG.
Weil es keine gesetzliche Pflicht der Netzwerke gebe, rechtmäßige Inhalte online zu lassen, könnten sich Nutzer nur schwer gegen die Löschung wehren, so die Kritik der Stiftung. "Hier will die Große Koalition den Weg der privaten Rechtsdurchsetzung beschreiten. Es gehört aber untrennbar zum Rechtsstaat, dass Gerichte solche Entscheidungen treffen und diese Entscheidung auch gerichtlich überprüft werden kann. Für uns gilt im Sinne von Art. 5 GG: Im Zweifel für die Meinungsfreiheit."
Da das Gesetz nur für soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern gelten soll, würden Filterblasen dadurch gefördert, warnt die Stiftung. " Gerade Fake-News-affine Nutzer werden sich neue Plattformen suchen und sich noch mehr in Filterbubbles einrichten. Also gerade die User, um die eine offene Debatte kämpft, wären verloren."