FDPHoeneß-Prozess

Angemessenes Urteil für Hoeneß

Wolfgang KubickiDas Urteil des Münchner Landgerichts ist angemessen
14.03.2014

FC Bayern-Boss Uli Hoeneß ist in München zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. FDP-Vize Wolfgang Kubicki bezeichnete das Urteil als angemessen. Der Unternehmer wurde verurteilt, weil er über 27 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben soll. Das Landgericht sei offenbar zum Schluss gekommen, dass Hoeneß‘ Selbstanzeige nicht wirksam gewesen sei, erläuterte Kubicki. Er sieht kaum Chancen für eine Revision.

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht betonte, dass es unter Berücksichtigung aller Strafmilderungsgründe ein angemessenes Urteil sei. „Aber Uli Hoeneß kann sich angesichts der Gemengelage glücklich schätzen, dass sich das Strafmaß im unteren Drittel bewegt. Mein Tipp waren vier Jahre und sechs Monate“, sagte Kubicki dem „Münchner Merkur“.

Dass er seine gesamte Steuerschuld so kurzfristig eingeräumt habe sei  rückblickend betrachtet „zumindest nicht von Nachteil“. Das Gericht sei offensichtlich davon überzeugt, dass er sich ernsthaft bemüht, wieder in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. „Anders lässt sich dieses Urteil nicht erklären.“

Mit Blick auf die Revision, die Hoeneß‘ Anwälte gegen das Urteil eingelegt haben, erklärte Kubicki: „Es ist bei der jetzigen Zusammensetzung des ersten Strafsenats im BGH nicht davon auszugehen, dass mit besonderer Nachsicht bei Steuerhinterziehungsdelikten zu rechnen ist.“ Möglicherweise sei die Revision durch die Verteidigung auch deshalb eingelegt worden, um ein begründetes schriftliches Urteil zu erhalten, und Zeit für eine genauere Prüfung zu gewinnen. Er gehe angesichts des Strafmaßes aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegen wird mit dem Ziel, ein höheres Strafmaß zu erreichen.

Hintergrund

Der Präsident des FC Bayern, Ulrich Hoeneß, hatte sich selbst Anfang des Jahres 2013 wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Beim Verfahren vor dem Münchener Landgericht war zu klären, ob die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt. Die Summe der hinterzogenen Steuern war im Laufe des Prozesses von 3,5 Millionen Euro auf über 27 Millionen Euro gestiegen.

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