FDP-FraktionFachkräftemangel

Anerkennungsgesetz: Wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung

Serkan TörenSerkan Tören
13.05.2013

Wer einen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann seit einem Jahr seine Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Die Erfahrungen zeigen: Das Interesse ist groß, das Anerkennungsverfahren ist einfach. Der FDP-Integrationsexperte Serkan Tören lobte: "Das Anerkennungsgesetz erleichtert den beruflichen Einstieg und Aufstieg für viele Migranten in Deutschland. Das Gesetz, für das sich die FDP stark gemacht hat, sorgt dafür, dass sich mehr Menschen entsprechend ihrer Qualifikation einbringen können."

Das Anerkennungsgesetz, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist, hat einen allgemeinen Rechtsanspruch geschaffen, einen ausländischen Berufsabschluss darauf zu prüfen, inwieweit er mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist.

Einstieg und Aufstieg für Migranten erleichtert

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes zog der integrationspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Serkan Tören eine positive Bilanz: "Mehr als 30.000 Anträge auf berufliche Anerkennung haben Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen bereits gestellt. Besonders stark ist das Interesse bei Berufen im Gesundheitsbereich, in dem Deutschland dringend auf diese Fachkräfte angewiesen ist." Für Tören resultiert aus dem Anerkennungsgesetz "viele Tausend individuelle Erfolgsgeschichten und ein großer Erfolg für Deutschland."

Länder hinken hinterher

Einen Wermustropfen sieht Tören aber noch: Für viele Berufsausbildungen sind die Länder zuständig. Das gilt zum Beispiel für Lehrer, Erzieher und Ingenieure. Während fünf Länder bereits ein eigenes Anerkennungsgesetz verabschiedet haben, hängen die anderen Länder hinterher, darunter auch das grün-rot regierte Baden-Württemberg. "Baden-Württemberg ist wirtschaftlich stark und braucht mehr Fachkräfte", mahnte Tören. "Den Migranten wird der wirtschaftliche Aufstieg aber von Grün-Rot und seiner Integrationsministerin Bilkay Öney versperrt", kritisierte der Liberale.

Hintergrund

In Deutschland leben über 2 Millionen Menschen, die über einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss verfügen. Für viele von ihnen war bisher eine Beschäftigung in ihrem erlernten Beruf nicht möglich, da ihre Berufsabschlüsse nicht anerkannt wurden. Mit dem 1. April 2012 hat sich das geändert: Ausländische Fachkräfte können seitdem die Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse mit dem deutschen Referenzberuf überprüfen lassen. Das Anerkennungsgesetz umfasst zum einen ein neues Bundesgesetz, das so genannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Es liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Die meisten Anträge sind bislang in den so genannten reglementierten Berufen gestellt worden. Das sind zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Hebammen. Ohne staatliche Anerkennung der Abschlüsse dürfen diese Berufe nicht in Deutschland ausgeübt werden. Schätzungsweise sind von April bis Dezember 2012 allein in den Gesundheitsberufen rund 20.000 Anträge gestellt worden.

Auch im Bereich der dualen Ausbildungsberufe sind schon rund 4.000 Anträge bei den Kammern eingegangen, die für die Anerkennung der jeweiligen Berufe zuständig sind. Am häufigsten nachgefragt sind Anerkennungen im kaufmännischen Bereich sowie in Metall- und Elektronikberufen.

Bei den erteilten Bescheiden wurde in 66 Prozent der Fälle die volle und in 30 Prozent der Fälle die teilweise Gleichwertigkeit der Auslandsqualifikation festgestellt. Lediglich vier Prozent der Anträge wurden bisher abgelehnt.

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