ALVARO: Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung in der Slowakei begrüßenswert
BRÜSSEL. Zur Klage slowakischer Parlamentsabgeordneter vor dem dortigen Verfassungsgericht gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht erklärt der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, FDP- Präsidiumsmitglied ALEXANDER ALVARO:
"Ich begrüße die Klage der Abgeordnetenkollegen außerordentlich. Die Kläger melden Zweifel an der Verfassungskonformität der Vorratsdatenspeicherung an. Sie wollen gerichtlich klären lassen, ob unter anderem gegen das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns verstoßen wurde.
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 verlangt von den Mitgliedstaaten der EU eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten zu Fahndungszwecken für mindestens sechs Monate. Vor dem Hintergrund ausbleibender Resultate und Klagen vor unterschiedlichen nationalen Verfassungsgerichten, hatte die Kommission selbst eine Revision der Richtlinie angeregt, deren Vorlage sie bis heute schuldig geblieben ist.
Nachdem nun nichts vorliegt und wir auch nicht erkennen können, dass ein Vorschlag in Erarbeitung ist, fordere ich die Kommission auf, beim Europäischen Gerichtshof klären zu lassen ob der Grundgedanke der Richtlinie überhaupt mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Gegebenenfalls könnte sich die Kommission nämlich die Arbeit sparen und stattdessen die Richtlinie schlicht aufheben.
In dieser Woche hatte das Europaparlament noch einmal seine Kritik an der Richtlinie gegenüber der zuständigen Kommissarin Cecilia Malmström zum Ausdruck gebracht."