30.11.2012FDP-FraktionRechtspolitik

AHRENDT: Zweite Chance für insolvente Existenzgründer und Verbraucher

BERLIN. Zu dem gestern Abend vom Deutschen Bundestag in erster Lesung beratenen "Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:

​Ziel ist es, mit der gestern auf den Weg gebrachten zweiten Stufe der Insolvenzrechtsreform eine Beschleunigung des Restschuldbefreiungsverfahrens im Verbraucherinsolvenzverfahren zu erreichen. Mit den Neuregelungen soll Menschen, die in eine finanzielle Notsituation kommen, schneller als bisher die Möglichkeit eines Neuanfangs gegeben werden. Die Beschleunigung ist auch im Interesse der Gläubiger, weil die Schuldner so einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viele ihrer Verpflichtungen zu bezahlen.

Weiterer Schwerpunkt des Entwurfs ist die Zulassung des Insolvenzplanverfahrens nun auch im Verbraucherinsolvenzverfahren als eine weitere Möglichkeit, dass sich Schuldner und Gläubiger über die Begleichung der Verbindlichkeiten einigen. Der Entwurf enthält zudem zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Gläubigerrechte, um die derzeit bestehenden praktischen Probleme bei der Wahrnehmung der Gläubigerrechte im Restschuldbefreiungsverfahren zu beseitigen. Diese Maßnahmen werden begleitet von der effektiveren Ausgestaltung des Einigungsversuchs im Verbraucherinsolvenzverfahren sowie der Einführung eines Schutzes von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften vor Verlust ihrer Genossenschaftswohnung.

973-Ahrendt-Restschuldbefreiungsverfahren

973-ahrendt-restschuldbefreiungsverfahren.pdf

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