13.01.2011FDP-FraktionRechtspolitik

AHRENDT: Urteile zur Sicherungsverwahrung haben keine Auswirkungen auf die derzeitige deutsche Rechtslage

BERLIN. Zu den heutigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:

Der EGMR hat heute seine Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung fortgesetzt. Das Urteil ist aber ohne Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage. Die christlich-liberale Koalition hat 2010 das Recht der Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert. Die kritisierte nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde abgeschafft. Dafür wurde die vorbehaltene Sicherungsverwahrung erweitert, um den Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftätern sicherzustellen. Damit hat die Koalition bereits die Konsequenzen aus der Entscheidung des EGMR gezogen.

Darüber hinaus hat die christlich-liberale Koalition mit dem Therapieunterbringungsgesetz ein Instrument geschaffen, um Straftäter, die infolge einer psychischen Störung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, weiter sicher unterbringen zu können und gleichzeitig die Anforderungen des EGMR zu erfüllen.

Der neue Komplex Haidn betrifft das geltende Recht der Sicherungsverwahrung nicht unmittelbar und löst aktuell auch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf aus. Wir fühlen uns durch die weiteren europäischen Vorgaben bestätigt, denen wir bereits Rechnung getragen haben. Die erneut kritisierte nachträgliche Sicherungsverwahrung konnte entfallen, da wir mit dem Ausbau des Instruments der vorbehaltenen Anordnung der Sicherungsverwahrung Schutzlücken geschlossen haben.

Wenn die Grünen sich jetzt als Anwalt der Menschenrechte darstellen, müssen sie sich fragen lassen, wieso sie die nachträgliche Sicherungsverwahrung 2004 selber eingeführt haben.33-ahrendt-urteileegmrzursicherungsverwahrung_0.pdf

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