FDPMecklenburg-Vorpommern

Ahrendt gibt Startschuss für Rettung der Amtsgerichte

Juristin mit GesetzesbuchJuristin mit Gesetzesbuch
07.05.2013

Die FDP hat kein Verständnis für die aktuellen Pläne der Landesregierung, 13 von 21 bestehenden Amtsgerichten zu schließen. „Wenn aber nur noch acht Amtsgerichte übrig bleiben, nimmt man den Menschen im Land das Recht, bürgernah, schnell und einfach gerichtliche Hilfe zu erhalten“, kritisierte der FDP-Landesvorsitzende Christian Ahrendt. Der Liberale gab daher mit seiner Unterschrift den Startschuss die Initiative „bürgernahen und effizienten Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern“.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hatte Ende Februar ihr Leitbild für das „Amtsgericht 2025“ vorgelegt. Zum Jahresende hin soll das Reformgesetz in den Landtag gehen. Die Liberalen in Meck-Pomm befürchten, dass vielen Mittelzentren im ländlichen Raum nach dem Verlust des Kreissitzes im vergangenen Jahr nun mit der Schließung der Amtsgerichte der nächste Tiefschlag droht. „Amtsgerichte sind wichtige Dienstleister vor Ort. Hier werden nicht nur Urteile gefällt und Beschlüsse gefasst, sondern unter anderem auch Erbscheine erteilt, Betreuungen geregelt, Grundbucheinsichten gewährt oder Beratungshilfeanträge bearbeitet“, gab Ahrendt zu bedenken. Sparvorteile bei Schließung der Amtsgerichte fraglich

Der FDP-Landesvorsitzende unterstrich, dass sich die bisherige Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern bewährt habe. Zudem tue die christlich-liberale Bundesregierung „ihr Übriges, um den Rechtsschutz zu stärken und überlange Gerichtsverfahren zu vermeiden“. Solche positiven Entwicklungen seien nun durch die rot-schwarze Landesregierung gefährdet, warnte Ahrendt. Dabei zeige das Beispiel Schleswig-Holstein, dass durch die Schließung der kleinen Gerichte keine nennenswerten Einsparungen, sondern sogar Mehrausgaben auf das Land zukommen können. Zudem belegten Untersuchungen in Baden-Württemberg, dass auch kleine Gerichte effizient arbeiten könnten, führte der Liberale aus.

Angesichts der demographisch sehr unterschiedlichen Entwicklungen im Land stehen die einzelnen Gerichtsstandorte bereits heute vor der Aufgabe, eine zügige und qualitativ hochwertige Rechtsprechung auch unter Effizienzgesichtspunkten aufrecht zu erhalten.

Rückzug der Justiz offenbart Feinden des Rechtsstaates neue Räume

Der ehemalige Vorsitzende des LFA Innen & Recht und Präsident a.D. des OLG Rostock, Wilfried Hausmanns, unterstrich ein weiteres Argument: „Die Aufgabe der Amtsgerichte besteht auch darin, mit den Entscheidungen vor Ort das gesellschaftliche Zusammenleben zu prägen. Ein Urteil im Zivil- oder im Strafrecht hat auch eine Sozialisierungsaufgabe vor Ort.“ Gerade diese Aufgabe leisten unsere Amtsgerichte als Mittelpunkt lokaler Rechtspflege. „Amtsgerichte sind Sinnbild für die vor Ort gelebte Rechtsstaatlichkeit. Wo sich aber die Justiz aus der Fläche zurückzieht, offenbaren sich neue Räume für die Feinde des Rechtsstaates und der Demokratie“, warnt auch der FDP-Landesvorsitzende Christian Ahrendt.

Initiative zum Erhalt der Gerichtsstrukturen gestartet

Anfang März haben Richterbund, Rechtsanwaltskammer, Notarkammer, Notarbund e.V. und Landesanwaltsverband eine Volksinitiative nach Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Für den Erhalt einer bürgernahen und effizienten Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern“ auf den Weg gebracht. Auf Einladung der Rechtsanwaltskammer gehörte Christian Ahrendt zu den Erstunterzeichnern dieses wichtigen Anliegens. Auch die FDP-Abgeordneten in Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Rügen, Nordwestmecklenburg und Mecklenburger Seenplatte haben den Erhalt der Amtsgerichte bereits per Antrag auf die Tagesordnungen ihrer Kreistage gesetzt.

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