FDPDiskriminierung im Dienstrecht

Abgeordnete müssen gegen rot-grünes Gesetz klagen

Ralf WitzelRalf Witzel kritisiert das neue Landesbeamtengesetz in NRW
10.06.2016

In Nordrhein-Westfalen haben SPD und Grüne ihr Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts durch den Landtag gedrückt. Eine Reform, die keine ist – und dazu noch verfassungswidrig, kritisiert die FDP-Landtagsfraktion. Das Gesetz sei kein geeignetes Mittel gegen den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst und ziele auf Geschlechterdiskriminierung durch Quoten bei der Beförderung. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Ralf Witzel, forderte den Landtag auf, gegen die verfassungswidrige Neuregelung zu klagen.

"Selbstverständlich gehören auch sachgerechte Instrumente zur Förderung weiblicher Erwerbs- und Aufstiegsbiographien zu den Herausforderungen der Fachkräftegewinnung", betonte Witzel. Er stellte jedoch klar: "Einseitig begünstigende Frauenquotenregelungen verstoßen gegen elementare Verfassungsgrundsätze der Beförderung nach Eignung, Leistung und Befähigung sowie Europarecht und müssen daher beseitigt werden."

Beamtenrecht und Leistungsprinzip würden komplett auf den Kopf gestellt, wenn künftig eine schlechter qualifizierte Frau einem besser qualifizierten Mann vorgezogen werde, mahnte der Freidemokrat. "Männliche Beamte bekommen über Nacht ihre seit langen Jahren angesammelte Beförderungschance entwertet und werden auf Dauer in eine Karrieresackgasse abgeschoben", bemängelte Witzel. Für den FDP-Politiker ist klar: "Fachliche Qualifikation und erbrachte Leistung müssen entscheidend für die Aufstiegschancen der Landesbeamten sein und nicht sachfremde Gesichtspunkte wie deren Geschlecht." Die erforderliche Anzahl an Landtagsabgeordneten müsse daher in Münster gegen diese Verfassungswidrigkeit klagen, forderte er.

Gesetzesnovelle ist nicht der große Wurf

Mit dem neuen Landesbeamtengesetz werde der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft keine adäquate Lösung gegen den Fachkräftemangel haben, konstatierte Witzel. So sei es für qualifizierte Bewerber aus der Privatwirtschaft mit Berufserfahrung weiterhin kaum möglich, in das Beamtentum zu wechseln. Umgekehrt werde auch die Chance vertan, Beamten, die gerne eine neue Herausforderung außerhalb des öffentlichen Dienstes wahrnehmen wollen, dies durch eine Sicherung ihrer anteiligen Pensionsansprüche im Alter zu ermöglichen.

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