FDP-FraktionBundesratsbeschlüsse

Abfrage von Telefon- und Internetdaten erschwert

Hände auf Tastatur: Bundesrat billigt Bestandsdatengesetz
03.05.2013

Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft gebilligt. „Anders als zu rot-grünen Zeiten sind nun die Befugnisse der Sicherheitsbehörden mit strikten rechtsstaatlichen Vorgaben versehen“, erklärte FDP-Innenexpertin Gisela Piltz. Die Länderkammer beschloss zudem die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Fluggäste. Hiervon profitierten Reisende und Airlines gleichermaßen, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel warf SPD und Grünen vor, mit dem Entschließungsantrag „Gute Arbeit“ die Reformen der Agenda 2010 vollständig abwickeln zu wollen.

Über Bestandsdaten lässt sich beispielsweise herausfinden, wer der Inhaber einer Telefonnummer ist oder wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse zugeordnet war. „Eine Speicherverpflichtung der Provider ist mit dem Gesetz nicht verbunden“, betonte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Piltz. Das Gesetz regle zudem nur die Abfrage in konkreten Einzelfällen. „Ein Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Daten zum Surfverhalten oder gar auf E-Mail-Inhalte ist mit dem Gesetz nicht verbunden“, stellte Piltz klar.  

Anders als nach der bisherigen Rechtslage dürften nur noch die im Gesetz explizit genannten Behörden überhaupt auf die Daten zugreifen, so die Innenexpertin. Zudem dürften Zugangssicherungsdaten wie PINs oder PUKs nur noch mit Richtervorbehalt abgefragt werden. Darüber hinaus müssten Betroffene, deren IP-Adresse abgefragt wurde, künftig benachrichtigt werden. Wie schon im bisher geltenden Recht sei die Abfrage für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Gefahrenabwehr möglich. „Eine Ausweitung der Befugnisse liegt darin nicht“, unterstrich Piltz.

Neue Schlichtungsstelle für Flugreisende

Für Probleme wie Verspätungen oder verlorenes Gepäck bekommen Flugreisende voraussichtlich ab 1. November 2013 eine Schlichtungsstelle. Beschwerden sollen zunächst an die Airline gehen. Lehnt sie Schadenersatzzahlungen ab oder reagiert nicht innerhalb von zwei Monaten, können sich Fluggäste an die neue Vermittlungsinstanz wenden.

Von dieser Möglichkeit profitierten nicht nur die Passagiere, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Auch die Fluggesellschaften sparten Zeit und Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung. „Die neue Schlichtung ermöglicht in vielen Fällen, die Bindung zum Kunden zu erhalten“, so die FDP-Politikerin.

Die Verbände der deutschen und hier aktiven ausländischen Airlines haben dem Ministerium signalisiert, an der freiwilligen Stelle mitzuwirken. „Freiwilligkeit erhöht die Akzeptanz des Schlichtungsergebnisses und ist daher Erfolgsgarant“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Fluggesellschaften, die sich hartnäckig sperren, sollen aber nicht durchs Netz gehen - für sie wird das Bundesamt für Justiz zum Pflicht-Schlichter.

Vogel: Minijobs bewähren sich

Mit dem rot-grünen Antrag „Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten“ mache der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück sich „vollends unglaubwürdig“, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Vogel. Die flexiblen Beschäftigungsformen wie Minijobs bewährten sich: „Deutschland verzeichnet Rekordbeschäftigung, die Jugendarbeitslosigkeit ist die geringste in Europa“, unterstrich der FDP-Politiker. Echtem Missbrauch schiebe die Koalition den Riegel vor. Dies sei zuletzt bei der Zeitarbeit mit der Anti-Schlecker-Klausel geschehen. „Daneben wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt und die Koalition hat dafür gesorgt, dass die Tarifpartner jetzt eine schrittweise Angleichung an Equal-Pay vornehmen“, so Vogel.

„Bei den Minijobs spricht Rot-Grün von ‚Fehlanreizen‘, statt einfach anzuerkennen, was jede Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Minijobber will gar nicht mehr arbeiten – weder Voll- noch Teilzeit“, bemängelte Vogel. Minijobs böten in unterschiedlichen Lebenssituationen die Möglichkeit, sich unkompliziert etwas dazuzuverdienen. Dabei hätten Minijobber dieselben Arbeitnehmerrechte wie alle anderen auch. „Es gibt keine Gesetzeslücken“, betonte Vogel.

Die Liberalen lehnten zudem einen flächendeckenden Mindestlohn ab, „weil er gerade denen schadet, welchen er vorgeblich helfen soll, nämlich den Schwächsten am Arbeitsmarkt: den Arbeitslosen, gering Qualifizierten und Berufseinsteigern“, schloss der Liberale.

Hintergrund

Der Bundesrat beschloss am Freitag zudem weitere Neuerungen wie eine Entlastung säumiger Krankenversicherter, einen höheren Lärmschutz an Bahntrassen und eine Verbesserung des Opferschutzes. Die Beschlüsse im Einzelnen:

  • Angesichts immenser Beitragsschulden säumiger Krankenversicherter soll der Säumniszuschlag von fünf auf ein Prozent pro Monat gesenkt werden. In der privaten Krankenversicherung soll ein Notlagentarif eingeführt werden. Die Länderkammer will jedoch im weiteren Gesetzesverfahren eine Lösung auch für die aufgelaufenen Altschulden. Zudem will der Bundesrat einen von der Bundesregierung angestrebten Bonus für Apotheken bei nächtlichen Notdiensten prüfen.
  • Beim Neubau von Bahntrassen gelten ab 2015 strengere Lärmvorgaben zum Schutz der Anwohner. Ein bisheriger Lärmbonus, der den Bau von Schienenprojekten im Vergleich zur Straße begünstigt, fällt dann weg. Für Straßenbahnen gibt es noch eine Übergangsfrist
    bis 2019.
  • Der Bau von Kitas auch in reinen Wohngebieten wird einfacher - für Spielhallen und riesige Tiermastanlagen gelten indes künftig höhere Hürden. Riesenställe ab 15 000 Hennen fallen nicht mehr unter eine begünstigende Sonderklausel für Agrarbauten. Gemeinden können Hauseigentümer an Abrisskosten beteiligen, wenn sie baufällige Gebäude über längere Zeit nicht von sich aus beseitigen.
  • Die Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch werden erheblich verlängert. So beginnt die Verjährung künftig erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers. Bei schweren Vergehen, etwa einer Vergewaltigung, kann die Verjährungsfrist bis zu 20 Jahre betragen. Den Opfern sollen vor Gericht Mehrfachvernehmungen durch den Einsatz von Videoaufnahmen früherer Aussagen weitgehend erspart bleiben.
  • Schwangere in Notlagen können ihr Kind künftig anonym mit medizinischer Betreuung im Krankenhaus zur Welt bringen. Die Personendaten der Mutter bleiben auf ihren Wunsch hin zunächst unter Verschluss. Erst ab dem 16. Lebensjahr kann der Jugendliche Auskunft über seine wahre Identität verlangen - sofern die Mutter nicht widerspricht.

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