FDPBND-NSA-Skandal

7 Vorschläge zur besseren Geheimdienst-Kontrolle

Überwachungs-ChartDie FDP hat einen Sieben-Punkte-Plan zur Geheimdienstkontrolle vorgelegt
06.05.2015

Die Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes durch die Regierung ist offenbar mehr als lückenhaft. Das FDP-Präsidium hat jetzt sieben Vorschläge zur besseren Kontrolle des BND vorgelegt. Unter anderem fordern die Freien Demokraten die Einsetzung eines Sonderermittlers, "der Zugang zu allen erforderlichen Informationen erhält, um die aktuellen BND-Skandale lückenlos aufzuklären." Zudem müsse das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags (PKGr)  durch einen "Parlamentarischen Geheimdienstbeauftragten (PGB)" verstärkt werden.

Nach Ansicht der Freien Demokraten besteht bei den deutschen Nachrichtendiensten, der Aufsicht durch die Regierung und der parlamentarischen Kontrolle "erheblicher Reformbedarf". Wie das aussehen könnte, hat das Präsidium in einem aktuellen Beschluss skizziert. Darin enthalten sind sieben Ideen, um die "strukturellen Mängel" zu beheben.

BND-Sonderermittler berufen und Bundestag einbinden

Es soll ein Sonderermittler eingesetzt werden, „der Zugang zu allen erforderlichen Informationen erhält, um die aktuellen BND-Skandale lückenlos aufzuklären“ erhält. In der Frage der Kooperation zwischen deutschen und amerikanischen Geheimdiensten, soll er klären, „ob das Bundeskanzleramt seine Aufgabe als Fachaufsicht des BND angemessen erfüllt hat“. Während des fraglichen Zeitraumes leiteten Frank-Walter Steinmeier (SPD), Thomas de Maizière (CDU), Ronald Pofalla (CDU) und Peter Altmaier (CDU) das Bundeskanzleramt.

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags, das die Arbeit der Regierung überwachsen soll, wird durch einen „Parlamentarischen Geheimdienstbeauftragten“ verstärkt. „Um ihre Kontrollfunktion mit professionellem technischen, juristischen und geheimdienstlichen Standard erfüllen zu können“, müssten sowohl das Gremium als auch der Beauftragte mit ausreichend finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden, heißt es in dem Beschluss. Darüber hinaus sollen beide „jederzeit und ungehindert Zugang zu den Geheimdiensten ohne vorherige Anmeldung und freie Akteneinsicht vor Ort“ bekommen.

Auf Antrag von 25 Prozent der Mitglieder des Kontrollgremiums soll es möglich sein, Geheimdienstmitarbeiter vorzuladen. Diese sollen dann – selbst mit Verweis auf zwingende Gründe der Nachrichtenbeschaffung – uneingeschränkt Auskunft erteilen müssen.

G-10-Kommission stärken

Die G-10-Kommission, die vom Parlamentarischen Kontrollgremium berufen wird und die Abhörmaßnahmen der Geheimdienste kontrolliert, soll in Zukunft „nur noch im Wege kontradiktorischer Verfahren“ tätig werden. Sie soll über Anträge der Geheimdienste entscheiden. Dazu wird jedoch ein Bürgerrechtsbeauftragter einbezogen, der „die Interessen der Grundrechte der potenziell Betroffenen wahrnimmt“. Das Tätigkeitsfeld soll auf die Überwachung von aller Telekommunikation, auch außerhalb Deutschlands, ausgeweitet werden, denn: „Grund- und Menschenrechte gelten weltweit“.

Löning: Geheimdienste stärker zügeln

Markus Löning hat derweil den Bundestag aufgefordert, die Kontrolle der deutschen Geheimdienste zu verschärfen. "Der Bundestag muss endlich Verantwortung übernehmen", sagte der ehemalige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in Berlin. Die Rechte und die Ressourcen der Aufseher im Parlament müssten verbessert werden. Das habe der Bundestag selbst in der Hand.

"Der Bundestag muss sich für die Kontrolle selbst angemessen ausstatten", forderte Löning, der inzwischen bei der Stiftung Neue Verantwortung arbeitet. In den Niederlanden etwa könnten die Aufseher mit Mitarbeitern der Geheimdienste sprechen und Akten und Dateien einsehen. "Wesentlich ist, dass da ausreichend Leute mit ausreichend Fachkenntnis und einem Recht auf Zugang tätig sind."

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