FDPFremde Federn

Werden wir mündige Bürger des Digitalen!

ZeitungsstapelGerhart Baum appelliert: "Werden wir mündige Bürger des Digitalen!"
13.04.2015

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum wirbt in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" für mehr Datenschutz. Angesichts technischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen appelliert Baum in einem Aufruf unter anderem an die Politik, die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung als "Magna Charta des Datenschutzrechts" nicht zu verwässern. Wachsendes Datensammeln und -auswerten, Internet der Dinge, Smart Cars – Baum unterstreicht mit vielen Beispielen die Relevanz des Themas. Der Liberale schreibt: "Der Datenschutz ist ein Dampfer, der sich durch schwere See kämpfen muss. Machen wir ihm Dampf und werden wir mündige Bürger des Digitalen!"

Schon das Sammeln ist ein schwerer Grundrechtseingriff

Denn: "Der Datenbestand verdoppelt sich alle zwei Jahre. Die Bändigung der Freiheitsgefährdungen hält dabei mit der Entwicklung nicht annähernd Schritt. Freiheit und Menschenwürde stehen auf dem Spiel."  Der ehemalige Innenminister prangert an, dass von Interessenvertretern und auch von Journalisten noch immer die These vertreten wird, nicht das Sammeln, sondern erst das Auswerten von Daten sei ein Problem. "Das ist ein Irrtum. Schon das Sammeln ist ein schwerer Grundrechtseingriff - man lese nur die einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts."  Die Bundesregierung müsse sich diesen Tendenzen entgegenstellen.

Baum ist sicher: "Man muss kein Prophet sein, um vorherzusehen, dass wir im Laufe der nächsten Jahre von Vorratsdatensammlungen geradezu umzingelt sein werden, wenn wir uns nicht wehren." Neue Gefahren zwingen zum Handeln so Baum und begründet das unter anderem mit diesem Beispiel: "Google hat für viel Geld die Firma Nest gekauft, die in großem Umfang lernende Raumthermostate betreibt. Sie wollen doch wohl nicht nur mit dem Betrieb der Thermostate Geld verdienen. Sie wollen in die Wohnung. Das Ziel sind auch hier personenbezogene Daten, auch aus dem Intimbereich. Für den, der beschwichtigend fragt, was ein Thermostat denn Sensibles registrieren könne, nur ein Beispiel: Die Luftfeuchtigkeit gibt Aufschluss darüber, ob im Schlafzimmer Beischlaf stattfindet." Dabei habe das Bundesverfassungsgericht den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" unter besonderen Schutz gestellt. Der fehle aber beim angeführten Beispiel.

Bundesverfassungsgericht ist schon früh im Computerzeitalter angekommen

Baum unterstreicht, dass im Gegensatz zur Politik das Bundesverfassungsgericht mit großer Weitsicht schon früh im Computerzeitalter angekommen ist: "In seinem Urteil zur Online-Durchsuchung im Jahr 2008 hat es ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme entwickelt." Das Bundesverfassungsgericht habe darin normative Maßstäbe für eine Zukunft entwickelt, deren Konturen sich erst jetzt in Form des Smart Car und des Smart Home zart abzeichnen.

Und so fordert der FDP-Politiker ganz einfach: Wir müssen vor Entscheidungen, die wir im Netz treffen, aufgeklärt werden. Warum gibt es zum Beispiel keine Warnungen vor Datengefahren wie diejenigen vor Krebs auf den Zigarettenschachteln?

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