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Was bedeutet der 8-Punkte-Plan von Peer Steinbrück?

Geld: Kritik an Steinbrücks 8-Punkte-Plan
30.04.2013

Der SPD-Kanzlerkandidat hat einen 8-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Steueroasen vorgestellt. „Die Forderungen von Peer Steinbrück sind Luftnummern“, sagt FDP-Finanzexperte Volker Wissing. „Entweder sind sie bereits heute umgesetzt oder erfordern internationale Übereinkommen, an denen die schwarz-gelbe Bundesregierung mit Hochdruck arbeitet.“ Wissings einzelne Bewertungen der acht Punkte lesen Sie hier.

Forderung Steinbrück 1: Schaffung vollständiger Transparenz. Automatischer Informationsaustausch und Verbot anonymer Briefkastenfirmen und Stiftungen

Auf europäischer Ebene gibt es längst einen automatischen Informationsaustausch. Darüber hinaus verhandelt die Bundesregierung die Verankerung des neuen OECD-Standards zum Informationsaustausch, sei es bei der Neuverhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen oder sonstigen internationalen Vereinbarungen. Bisher hat sich kein Land gegenüber Deutschland verweigert. Mit vielen Ländern, auch solchen, die den Ruf einer Steueroase haben, wurden Abkommen geschlossen. Dieser Weg braucht Zeit und diplomatisches Geschick. Mit der Kavallerie von Herr Steinbrück wären wir nicht weit gekommen.

In Deutschland gibt es keine anonymen Briefkastenfirmen oder Stiftungen. In anderen Ländern entscheiden deren Parlamente über die Gesetze. Peer Steinbrück kann vollmundig Verbote fordern – allein, er kann sie nicht durchsetzen. Auch hier helfen nur Verhandlungen, die bereits laufen.

 

Forderung Steinbrück 2. Erneuerte schwarze Listen für Steueroasen

Die OECD überprüft kontinuierlich, ob Steueroasen die OECD-Standards für einen transparenten und effektiven steuerlichen Informationsaustausch tatsächlich einhalten. Stellt sich heraus, dass ein Staat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, gibt es in Deutschland Sanktionsmöglichkeiten.

Forderung Steinbrück 3. Härtere Strafen

Die BaFin kann heute schon bei fortgesetztem Verstoß gegen deutsches Recht - auch Steuerstrafrecht - Banken die Lizenz entziehen. Massive Steuerhinterziehung verjährt in zehn Jahren nach Beendigung der Tat. Aufgrund verfahrensrechtlicher Besonderheiten setzt die Verjährung regelmäßig deutlich später ein. Das Gleiche gilt für die weiterhin bestehenden Steueransprüche bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung und die darauf entfallenden Zinsen.

Forderung Steinbrück 4. Fahndungsdruck erhöhen

Die FDP fordert schon seit Jahren eine bundeseinheitliche Steuerverwaltung. Das scheitert regelmäßig an den Ländern. Es gibt systemimmanente Fehlanreize. Beispielsweise werden die Mehreinnahmen, die die Steuerfahndung generiert, zum größten Teil über den Länderfinanzausgleich unter den Bundesländern aufgeteilt, während die Personalausgaben für die Steuerfahnder das jeweilige Land allein trägt. Dieses Problem ignoriert Peer Steinbrück.

Forderung Steinbrück 5. Verschärfung des deutschen Steuerrechts

Die Steuererhebungsgerechtigkeit hat für Schwarz-Gelb höchste Priorität. Gegen missbräuchliche Steuergestaltung gehen wir entschlossen vor und werden in solchen Fällen auch gesetzgeberisch tätig. Experten haben dem Finanzausschuss jüngst in einer Anhörung bestätigt, dass weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf nicht innerhalb, sondern außerhalb Deutschlands zu sehen ist.

Forderung Steinbrück 6. Keine lückenhaften Steuerabkommen mehr zulassen

Lückenhafte Steuerabkommen lässt die christlich-liberale Koalition nicht zu. Das weiß Peer Steinbrück auch. Die SPD stimmt den verhandelten Doppelbesteuerungsabkommen und steuerlichen Informationsabkommen im Deutschen Bundestag nämlich regelmäßig zu. Seit Jahren gehört es auch zur deutschen Abkommenspolitik, Klauseln zu vereinbaren, die es Deutschland ermöglichen, einseitig von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode überzugehen.

Forderung Steinbrück 7. Gewinnverlagerung in Steueroasen bekämpfen

Die christlich-liberale Bundesregierung hat sich zusammen mit Großbritannien und Frankreich an die Spitze einer Bewegung gesetzt, um für eine gerechte Besteuerung großer internationaler Konzerne zu sorgen. Auf dem G20-Finanzministertreffen am 15./16. Februar 2013 wurden klare Erwartungen formuliert. Im Juni 2013 soll ein Aktionsplan von OECD und G20 vorliegen. Ob und inwieweit dann nationale Gesetzesänderungen notwendig sind, bleibt abzuwarten.

Forderung Steinbrück 8. Steuerdumping in Europa verhindern

Die Verhandlungen über die gemeinsame Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer laufen. Einen generellen europäischen Mindeststeuersatz wollen wir nicht. Die direkten Steuern sind nicht Gegenstand europäischer Harmonisierung. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn ein europäischer Partner Hilfe bei der Bewältigung der Finanzkrise erwartet. Im Übrigen hat auch Deutschland einen Körperschaftsteuersatz von „lediglich“ 15 Prozent. Die Gesamtbelastung für Unternehmen von ca. 30 Prozent ergibt sich aus der zusätzlich zu zahlenden Gewerbesteuer. Wenn Peer Steinbrück über Europa die Körperschaftsteuer in Deutschland anheben möchte, muss er das klar sagen.

 

Rot-grüne Steuerpläne werden teuer

Sowohl SPD als auch Grüne planen darüber hinaus massive Steuererhöhungen. Dass dies für die Bürger teuer zu werden droht, kommentierte nun auch die "taz". "Grün am Steuer, das wird teuer", titelte die Tageszeitung am 25. April. Hier können Sie die Titelseite einsehen.

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