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Vorratsdatenspeicherung schützt nicht vor Terrorismus

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki
15.01.2015

Die Stimmen, die nach dem „Charlie Hebdo“-Attentat die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) fordern, verstummen nicht. FDP-Vize Wolfgang Kubicki machte klar: „VDS schützt nicht vor Terror.“ Der Anschlag in Paris sei der „traurige Beleg dafür, dass die anlass- und verdachtslose“ Speicherung von Daten derartige Vorfälle nicht verhindern könne, denn in Frankreich gelte ein entsprechendes Gesetz und alle Täter seien den Behörden vorher bekannt gewesen. Der Gegenvorschlag der FDP liegt auf dem Tisch.

Kubicki erläuterte die kritische Position der Liberalen gegenüber der Vorratsdatenspeicherung: „Alle Täter waren den Behörden bereits vorher bekannt. Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland würde keine zusätzliche Sicherheit bringen, jedoch den Bürgerrechten einen schweren Schlag versetzen.“ Denn: Die Vorratsdatenspeicherung stelle alle Bürger unter Generalverdacht. Für Kubicki eindeutig „der falsche Weg für eine freiheitliche Gesellschaft“. Diese gelte es vor den Terroristen zu bewahren, statt sie selbst aufzugeben, mahnte der Freie Demokrat.

Um die Sicherheit in der Bundesrepublik zu gewährleisten brauche Deutschland „gut aufgestellte, ausgestattete und vernetzte Sicherheitsbehörden“, machte Kubicki deutlich. Er forderte den unverzüglichen Stopp des Personalabbaus in den Ländern sowie eine angemessene technische  Ausstattung der Behörden. „Statt der Vorratsdatenspeicherung schlagen wir das Quick-Freeze-Verfahren vor, um anlass- und verdachtsbezogen Telekommunikationsverbindungsdaten bis zur Auswertung durch richterliche Anordnung quasi einzufrieren“, erklärte Der FDP-Vize. Dieses Verfahren brächte tatsächlich mehr Sicherheit und stünde im Einklang mit dem Grundgesetz.

Hintergrund

Bei mehreren islamistisch motivierten Terroranschlägen in Paris starben am 7. Januar und in den darauffolgenden Tagen 17 Menschen. In Deutschland forderten daraufhin Vertreter der Union schärfere Gesetze gegen Blasphemie und die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die vom Bundesverfassungsgericht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt worden war. Die Freien Demokraten begegnen diesen Forderungen mit dem klaren Bekenntnis zu den Bürgerrechten, zu Meinungs-, Religions- und Pressefreiheit, zu den liberalen Grundwerten.

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