FDPVorratsdatenspeicherung

VDS-Richtlinie verstößt gegen EU-Grundrechte

DatenDie Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Grundrechte
29.01.2014

In der Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof geht der EU-Generalanwalt von einer Verletzung der Europäischen Grundrechtscharta durch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus. Christian Lindner hofft jetzt, dass die Große Koalition wieder Abstand nimmt von der Vorratsdatenspeicherung. Denn: Hinter einer EU-Richtlinie kann sich nun niemand mehr lange und guten Gewissens verstecken.

Nach Ansicht des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón widerspricht die EU-Richtlinie von 2006 als Ganzes der Charta. Zitat: Sie sei "in vollem Umfang unvereinbar" mit mehreren Artikeln der EU-Grundrechte-Charta. 

Zu unbeschränkt erlaube sie die Datensammlung, schreibt der Generalanwalt in seinem Gutachten. Die Richtlinie zu Vorratsdaten sei unverhältnismäßig und missachte die Privatsphäre. Vor allem seien keine Gründe erkennbar, warum Kommunikationsdaten bis zu zwei Jahre lang gespeichert werden sollten, wie es die Richtlinie als Maximum vorsieht. Das Gutachten des Generalanwalts kommt einer Vorentscheidung gleich.

Union und SPD müssen Farbe bekennen

FDP-Parteichef Christian Lindner meint: „Union und SPD müssen endgültig politisch Farbe bekennen. Wer nach den Enthüllungen zur Tätigkeit der NSA eine anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten einführt, verfehlt den Regierungsauftrag zum Schutz der bürgerlichen Freiheitsrechte. Für dieses Misstrauensvotum gegen alle Bürgerinnen und Bürger verliert die Große Koalition hoffentlich bald die vorgeschobene Entschuldigung einer EU-Richtlinie.“

FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki hat die neue Bundesregierung aufgefordert, als Reaktion auf das aktuelle EU-Gutachten ihre Pläne zur Vorratsdatenspeicherung zurückzustellen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"erklärte Kubicki, ein wichtiger Teil des Koalitionsvertrages von Union und SPD sei faktisch gegenstand slos geworden, noch bevor er beschlossen worden sei. Das Gutachten des EU-Generalanwalts bestätige die FDP in ihren Bedenken auf ganzer Linie.

Kubicki betonte, die führenden Repräsentanten der großen Koalition täten gut daran, zumindest bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten und bei der Formulierung einer neuen EU-Richtlinie auf die Möglichkeiten des 'Quick Freeze'-Verfahrens zu setzen. Danach können Telekommunikationsdaten für Zwecke der Strafverfolgung vorübergehend gesichert werden.

GroKo will Totalüberwachung einführen

Auch der FDP-Medienpolitiker Christian Grascha moniert: „Die Große Koalition hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Auch kürzere Speicherfristen für Daten werden nichts an der Rechtswidrigkeit ändern. Olaf Scholz und die SPD sollten sich ein Beispiel am Widerstand der FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung nehmen und deren Umsetzung aus dem Koalitionsvertrag streichen.“

Auch Nadja Hirsch, medien- und netzpolitische Sprecherin der FDP im Europäischen Parlament, sieht die Haltung der FDP bestätigt, dass die Vorratsspeicherung in der jetzigen Form abgeschafft gehört. Bereits bei der Verabschiedung hätten die Liberalen sich gegen die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ausgesprochen und diese bekämpft. Hirsch klagt an: „Die Große Koalition will die Totalüberwachung wieder einführen. Der Geist ‚Überwachen und Bevormunden‘ zeigt sich auch hier.“ Mit dem Gutachten werde klar, dass "das Rechtsverständnis der Großen Koalition zu einem Ausverkauf der Bürgerrechte führen wird.“

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