05.02.2014Anlässlich der gesellschaftlichen Debatte zur Steuerhinterziehung hat FDP-Präsidiumsmitglied Volker Wissing den Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige gefordert. Er rief SPD und Union auf, ihren Streit über deren Abschaffung zu versachlichen. "Es ist schon auffällig, dass diejenigen, die in der Praxis mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu tun haben, gegen eine Abschaffung sind, während die Befürworter aus dem Lager der finanzpolitischen Laien kommen", konstatierte Wissing.
Beispielsweise hatte der SPD-Finanzminister in Rheinland-Pfalz, Carsten Kühl, vor einer Abschaffung ausdrücklich gewarnt. "Wir brauchen volle Kassen, nicht volle Gefängnisse", unterstrich er gegenüber der "Berliner Zeitung". "Ja zur Selbstanzeige und den Fahndungsdruck erhöhen – das ist der richtige Weg", so der SPD-Politiker weiter. Der Vizevorsitzende der Union-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, bekräftigte das Argument für den Erhalt der Selbstanzeige. Diese sei weiterhin ein effektives Mittel für den Fiskus, um an hinterzogene Steuern heranzukommen. Das sieht SPD-Vize Ralf Stegner anders. Er beschrieb die Möglichkeit zur Selbstanzeige als ein "Relikt einer feudalen Gesinnung", das die "Reichenkriminalität" schütze.
Der FDP-Finanzexperte Wissing hofft, "dass sich diejenigen, die sich innerhalb der SPD mit Finanzpolitik auskennen, gegenüber der finanzpolitischen Laientruppe durchsetzen." Den von der SPD vermittelten Eindruck, es handele sich beim aktuellen Recht um eine besondere Bevorzugung einer bestimmten Gruppe von Straftätern, lies Wissing nicht gelten. "Die strafbefreiende Selbstanzeige ist die Kehrseite der Verpflichtung, jederzeit wahrheitsgemäße und vollständige Angaben im Besteuerungsverfahren zu machen", betonte er. Deren Abschaffung träfe vor allem einen: Den Staat.
Wissing erläuterte die klaren Vorteile der aktuellen Regelung, was Bürokratieaufwand und rechtliche Verfahren angeht. "Die strafbefreiende Selbstanzeige gibt es nicht zum Nulltarif. Sie greift seit der von der FDP vorangetriebenen Reform nur noch, wenn die Anzeige vor der Bekanntgabe von Ermittlungen erfolgte und die Angaben zur Hinterziehung vollständig sind", hob er hervor.
Nach jetzigem Stand könnten die Finanzbehörden im Steuerverfahren auf die aktive Mitarbeit der Steuerhinterzieher zählen. Gäbe es die strafbefreiende Selbstanzeige nicht, müssten Steuerhinterzieher keinerlei Angaben gegenüber den Finanzbehörden mehr machen. Die Abschaffung der Selbstanzeige stelle insofern für den Staat einen enormen Verwaltungsmehraufwand dar, da die Finanzbehörden ohne Auskunft der Täter komplexe Hinterziehungstatbestände nachweisen müssten, warnte Wissing. Am Ende läge das ermittelte Aufkommen auch weit unter den Einnahmen durch die strafbefreiende Selbstanzeige.
SPD ignoriert eigene Experten
Anlässlich der gesellschaftlichen Debatte zur Steuerhinterziehung hat FDP-Präsidiumsmitglied Volker Wissing den Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige gefordert. Er rief SPD und Union auf, ihren Streit über deren Abschaffung zu versachlichen. "Es ist schon auffällig, dass diejenigen, die in der Praxis mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu tun haben, gegen eine Abschaffung sind, während die Befürworter aus dem Lager der finanzpolitischen Laien kommen", konstatierte Wissing.
Beispielsweise hatte der SPD-Finanzminister in Rheinland-Pfalz, Carsten Kühl, vor einer Abschaffung ausdrücklich gewarnt. "Wir brauchen volle Kassen, nicht volle Gefängnisse", unterstrich er gegenüber der "Berliner Zeitung". "Ja zur Selbstanzeige und den Fahndungsdruck erhöhen – das ist der richtige Weg", so der SPD-Politiker weiter. Der Vizevorsitzende der Union-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, bekräftigte das Argument für den Erhalt der Selbstanzeige. Diese sei weiterhin ein effektives Mittel für den Fiskus, um an hinterzogene Steuern heranzukommen. Das sieht SPD-Vize Ralf Stegner anders. Er beschrieb die Möglichkeit zur Selbstanzeige als ein "Relikt einer feudalen Gesinnung", das die "Reichenkriminalität" schütze.
Der FDP-Finanzexperte Wissing hofft, "dass sich diejenigen, die sich innerhalb der SPD mit Finanzpolitik auskennen, gegenüber der finanzpolitischen Laientruppe durchsetzen." Den von der SPD vermittelten Eindruck, es handele sich beim aktuellen Recht um eine besondere Bevorzugung einer bestimmten Gruppe von Straftätern, lies Wissing nicht gelten. "Die strafbefreiende Selbstanzeige ist die Kehrseite der Verpflichtung, jederzeit wahrheitsgemäße und vollständige Angaben im Besteuerungsverfahren zu machen", betonte er. Deren Abschaffung träfe vor allem einen: Den Staat.
Abschaffung der Selbstanzeige führt zu Mehrbelastung für Behörden
Wissing erläuterte die klaren Vorteile der aktuellen Regelung, was Bürokratieaufwand und rechtliche Verfahren angeht. "Die strafbefreiende Selbstanzeige gibt es nicht zum Nulltarif. Sie greift seit der von der FDP vorangetriebenen Reform nur noch, wenn die Anzeige vor der Bekanntgabe von Ermittlungen erfolgte und die Angaben zur Hinterziehung vollständig sind", hob er hervor.
Nach jetzigem Stand könnten die Finanzbehörden im Steuerverfahren auf die aktive Mitarbeit der Steuerhinterzieher zählen. Gäbe es die strafbefreiende Selbstanzeige nicht, müssten Steuerhinterzieher keinerlei Angaben gegenüber den Finanzbehörden mehr machen. Die Abschaffung der Selbstanzeige stelle insofern für den Staat einen enormen Verwaltungsmehraufwand dar, da die Finanzbehörden ohne Auskunft der Täter komplexe Hinterziehungstatbestände nachweisen müssten, warnte Wissing. Am Ende läge das ermittelte Aufkommen auch weit unter den Einnahmen durch die strafbefreiende Selbstanzeige.