14.01.2016CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer will straffällige Flüchtlinge auch ohne Prozess abschieben. In seinem Eifer scheint er vergessen zu haben, dass in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, einer der wichtigsten Grundsätze des Rechtsstaats. FDP-Vize Wolfgang Kubicki hält entsprechend wenig von der Forderung Scheuers. Dieser Vorschlag sei – "wie so häufig, wenn er aus München kommt" – verfassungswidrig. "Es wäre besser, Herr Scheuer hätte geschwiegen."
Kubicki moniert: "Der Vorschlag von CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer mag in der kruden christsozialen Vergeltungsgedankenwelt Sinn ergeben." Faktisch aber würde dies den Rechtsstaat aushebeln. Der Jurist wirft der CSU vor, hiermit offenbar den Eindruck vermitteln zu wollen, "ihre 'tiefschwarze Magie' könne sich über sämtliche rechtsstaatlichen Erwägungen hinwegsetzen". Erreichen würde die CSU damit aber lediglich, dass die wenigen Menschen, die an die Ernsthaftigkeit der CSU-Forderungen glauben, letztlich enttäuscht werden müssen.
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung, einer der wichtigsten Grundsätze des Rechtsstaats. Danach wird jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als nicht schuldig angesehen, dementsprechend ist er zu behandeln. Der Staat hat sich an dieses Prinzip zu halten. Die Unschuldsvermutung ist in Deutschland seit 1950 unmittelbar geltendes Recht, und zwar über Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer will diesen Grundsatz aushebeln.
Scheuer-Vorschlag würde Rechtsstaat aushebeln
Wolfgang Kubicki kanzelt CSU-Vorschlag mal wieder als verfassungswidrg abCSU-Generalsekretär Andreas Scheuer will straffällige Flüchtlinge auch ohne Prozess abschieben. In seinem Eifer scheint er vergessen zu haben, dass in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, einer der wichtigsten Grundsätze des Rechtsstaats. FDP-Vize Wolfgang Kubicki hält entsprechend wenig von der Forderung Scheuers. Dieser Vorschlag sei – "wie so häufig, wenn er aus München kommt" – verfassungswidrig. "Es wäre besser, Herr Scheuer hätte geschwiegen."
Kubicki moniert: "Der Vorschlag von CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer mag in der kruden christsozialen Vergeltungsgedankenwelt Sinn ergeben." Faktisch aber würde dies den Rechtsstaat aushebeln. Der Jurist wirft der CSU vor, hiermit offenbar den Eindruck vermitteln zu wollen, "ihre 'tiefschwarze Magie' könne sich über sämtliche rechtsstaatlichen Erwägungen hinwegsetzen". Erreichen würde die CSU damit aber lediglich, dass die wenigen Menschen, die an die Ernsthaftigkeit der CSU-Forderungen glauben, letztlich enttäuscht werden müssen.
Hintergrund
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung, einer der wichtigsten Grundsätze des Rechtsstaats. Danach wird jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als nicht schuldig angesehen, dementsprechend ist er zu behandeln. Der Staat hat sich an dieses Prinzip zu halten. Die Unschuldsvermutung ist in Deutschland seit 1950 unmittelbar geltendes Recht, und zwar über Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer will diesen Grundsatz aushebeln.