12.04.2013Schwarz-Gelb will die Bund-Länder-Verhandlungen über das Jahressteuergesetz 2013 mit einem weiteren Vorstoß voranbringen. Die Fraktionen von FDP und Union sollen in Abstimmung mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) „die Initiative für weitere wichtige Regelungen“ ergreifen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll mehrere steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen beinhalten, darunter die Steuerbefreiung von Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst sowie freiwillig Wehrdienstleistenden.
Das Jahressteuergesetz 2013 hatte im vergangenen Jahr im Vermittlungsausschuss keine Mehrheit gefunden. Daher hat der Koalitionsausschuss am Donnerstag die inzwischen dritte Gesetzesinitiative beschlossen. Hintergrund ist, dass auch ein schlankeres Maßnahmenpaket der schwarz-gelben Koalition im Bundesrat auf Widerstand stößt. Hier geht es um das sogenannte Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, mit der auch EU-Vorgaben fristgerecht beschlossen werden sollen.
Mit der nun angestrebten neuen Initiative sollen unter anderem die Aufbewahrungsfristen für kaufmännische Unterlagen verkürzt werden. Zudem sollen Freibeträge beim Lohnsteuerabzug künftig zwei Jahre gültig sein. Schlupflöcher bei der Erbschaftsteuer sollen geschlossen werden. Darüber hinaus sollen die Umsatzsteuerbefreiung von rechtlichen Betreuern und Vormündern sowie Bühnenregisseuren geregelt werden, ebenso Begünstigungen für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation.
Neuer Vorstoß zum Jahressteuergesetz
Geldscheine und MünzenSchwarz-Gelb will die Bund-Länder-Verhandlungen über das Jahressteuergesetz 2013 mit einem weiteren Vorstoß voranbringen. Die Fraktionen von FDP und Union sollen in Abstimmung mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) „die Initiative für weitere wichtige Regelungen“ ergreifen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll mehrere steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen beinhalten, darunter die Steuerbefreiung von Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst sowie freiwillig Wehrdienstleistenden.
Das Jahressteuergesetz 2013 hatte im vergangenen Jahr im Vermittlungsausschuss keine Mehrheit gefunden. Daher hat der Koalitionsausschuss am Donnerstag die inzwischen dritte Gesetzesinitiative beschlossen. Hintergrund ist, dass auch ein schlankeres Maßnahmenpaket der schwarz-gelben Koalition im Bundesrat auf Widerstand stößt. Hier geht es um das sogenannte Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, mit der auch EU-Vorgaben fristgerecht beschlossen werden sollen.
Mit der nun angestrebten neuen Initiative sollen unter anderem die Aufbewahrungsfristen für kaufmännische Unterlagen verkürzt werden. Zudem sollen Freibeträge beim Lohnsteuerabzug künftig zwei Jahre gültig sein. Schlupflöcher bei der Erbschaftsteuer sollen geschlossen werden. Darüber hinaus sollen die Umsatzsteuerbefreiung von rechtlichen Betreuern und Vormündern sowie Bühnenregisseuren geregelt werden, ebenso Begünstigungen für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation.