22.04.2013Künftig sollen die Aktionäre börsennotierter Unternehmen über Managergehälter entscheiden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hervor, der der „Rheinischen Post“ vorliegt. Vorstandsmitglieder, die eigene Aktien am Unternehmen besitzen, sollen nicht mit abstimmen dürfen.
Stärkung der Eigentümerrechte
Wird ein Vergütungsvorschlag von der Hauptversammlung abgelehnt, so muss der Aufsichtsrat einen neuen Vorschlag machen. "Der Beschluss der Hauptversammlung ist für den Aufsichtsrat bindend", heißt es in dem Entwurf.
Die vorgeschlagene Neuregelung führe zu einer "Stärkung der Eigentümerrechte" und zu größerer Vergütungstransparenz, so das Bundesjustizministerium. Sie nehme auch die von der EU-Kommission angekündigte Initiative zur Begrenzung der Managergehälter vorweg.
Hintergrund
Die Diskussion um Managergehälter hatte sich an einem Volksentscheid der Schweiz entfacht. Dort hatten die Einwohner dafür gestimmt, Gehälter und Boni von Vorständen zu begrenzen.
In diesem Zusammenhang hatte FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle davor gewarnt, die Schweizer Regelung fehlzuinterpretieren, wie dies insbesondere Vertreter der linken Parteien täten. "Nicht der Gesetzgeber soll vorschreiben, was bezahlt wird", stellte Brüderle klar. In einer Sozialen Marktwirtschaft sei die Entscheidungsfreiheit der Eigentümer eines Unternehmens verbunden mit der Verantwortung für solche Entscheidungen.
Die Liberalen wollten daher eine Regelung, die "heraus aus den Boni-Kartellstrukturen" und hin zu einer Stärkung der Aktionärsrechte führen soll. Brüderle zeigte sich zuversichtlich, dass das Aktienrecht in dieser Legislaturperiode entsprechend geändert werden kann.
Neue Regeln für Managergehälter
Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerKünftig sollen die Aktionäre börsennotierter Unternehmen über Managergehälter entscheiden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hervor, der der „Rheinischen Post“ vorliegt. Vorstandsmitglieder, die eigene Aktien am Unternehmen besitzen, sollen nicht mit abstimmen dürfen.
Die Ministerin plant eine Neufassung des Paragrafen 120 des Aktiengesetzes. Demnach soll in Zukunft die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder entscheiden. Dies kann auch Obergrenzen für Managergehälter umfassen. Bisher gilt hier eine "Kann"-Regel. Weiter heißt es: "Die Darstellung des Systems soll auch Angaben zur höchstens erreichbaren Vergütung erhalten."
Stärkung der Eigentümerrechte
Wird ein Vergütungsvorschlag von der Hauptversammlung abgelehnt, so muss der Aufsichtsrat einen neuen Vorschlag machen. "Der Beschluss der Hauptversammlung ist für den Aufsichtsrat bindend", heißt es in dem Entwurf.
Die vorgeschlagene Neuregelung führe zu einer "Stärkung der Eigentümerrechte" und zu größerer Vergütungstransparenz, so das Bundesjustizministerium. Sie nehme auch die von der EU-Kommission angekündigte Initiative zur Begrenzung der Managergehälter vorweg.
Hintergrund
Die Diskussion um Managergehälter hatte sich an einem Volksentscheid der Schweiz entfacht. Dort hatten die Einwohner dafür gestimmt, Gehälter und Boni von Vorständen zu begrenzen.
In diesem Zusammenhang hatte FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle davor gewarnt, die Schweizer Regelung fehlzuinterpretieren, wie dies insbesondere Vertreter der linken Parteien täten. "Nicht der Gesetzgeber soll vorschreiben, was bezahlt wird", stellte Brüderle klar. In einer Sozialen Marktwirtschaft sei die Entscheidungsfreiheit der Eigentümer eines Unternehmens verbunden mit der Verantwortung für solche Entscheidungen.
Die Liberalen wollten daher eine Regelung, die "heraus aus den Boni-Kartellstrukturen" und hin zu einer Stärkung der Aktionärsrechte führen soll. Brüderle zeigte sich zuversichtlich, dass das Aktienrecht in dieser Legislaturperiode entsprechend geändert werden kann.