15.12.2015Bayerns Innenminister Herrmann will den Verfassungsschützern Zugriff auf die Kommunikationsdaten ermöglichen. Einen entsprechenden Beschluss hat das bayerische Kabinett am Dienstag gefasst. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, sieht ihre Befürchtungen bestätigt: "Jetzt rächt sich die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Das neue Gesetz hat eine Hintertür eingebaut, die die Vorratsdatenspeicherung nicht nur zur Strafverfolgung ermöglicht. Die Hintertür eröffnet den Verfassungsschützern die Überwachung der Kommunikationsbeziehungen."
Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert nun: "Der Zugriff der Verfassungsschutzbehörden hätte gesetzlich ausgeschlossen werden müssen." Sie erwartet jetzt eine Erklärung der Bundesregierung.
Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung rächt sich
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert Zugriff der VerfassungsschutzbehördenBayerns Innenminister Herrmann will den Verfassungsschützern Zugriff auf die Kommunikationsdaten ermöglichen. Einen entsprechenden Beschluss hat das bayerische Kabinett am Dienstag gefasst. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, sieht ihre Befürchtungen bestätigt: "Jetzt rächt sich die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Das neue Gesetz hat eine Hintertür eingebaut, die die Vorratsdatenspeicherung nicht nur zur Strafverfolgung ermöglicht. Die Hintertür eröffnet den Verfassungsschützern die Überwachung der Kommunikationsbeziehungen."
Die Freidemokratin erläutert: "Das Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung enthält unklare Regelungen, die einer totalen Überwachung Tür und Tor öffnen." So enthalte das Bundesgesetz etwa eine Öffnungsklausel für den Zugriff der Länder zur Gefahrenabwehr. Und diese Klausel nutzt Bayern scheinbar jetzt, um den bayerischen Verfassungsschützern den Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. Bayern geht damit auf Konfliktkurs zu Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Der hatte zuvor bestritten, dass das neue Gesetz den Zugriff der Verfassungsschutzämter ermöglicht.
Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert nun: "Der Zugriff der Verfassungsschutzbehörden hätte gesetzlich ausgeschlossen werden müssen." Sie erwartet jetzt eine Erklärung der Bundesregierung.