FDPDie Satzungsecke

Mehr Mitsprache für Mitglieder

FDP-Flaggen vor dem Thomas-Dehler-HausAntrags- und Vorschlagsrecht verbessert
11.03.2014

Die FDP arbeitet kontinuierlich daran, die Möglichkeit für Mitglieder zur inhaltlichen Beteiligung zu verbessern. Der Außerordentliche Bundesparteitag in Nürnberg ist einer Empfehlung der AG Parteientwicklung gefolgt und hat eine Satzungsänderung beschlossen, die die Mitglieder besserstellt, ohne dass die Delegierten schlechter gestellt werden. In der "Satzungsecke" erklärt die "elde"-Redaktion, wie das geht.

Verschiedene Anträge zum 63. Bundesparteitag in Karlsruhe 2012 hat der Bundesvorstand zum Anlass genommen, um eine Arbeitsgruppe Parteientwicklung unter der Leitung von Patrick Döring ins Leben zu rufen. Bereits zum außerordentlichen Bundesparteitag in Nürnberg 2013 wurden erste Ergebnisse in Form von Satzungsänderungsanträgen präsentiert.

Einer der angenommenen Anträge hat schon für den kommenden Bundesparteitag in Berlin und den Europaparteitag in Bonn besondere Wichtigkeit: das Antrags- und Vorschlagsrecht für 250 Mitglieder.

Damit können 250 Mitglieder gemeinsam nicht nur Anträge stellen, sondern auch Personalvorschläge für Wahlen, z. B. zum Bundesvorstand, machen. Ihren Willen dazu müssen die mindestens 250 Mitglieder per Unterschrift auf einer formlosen Erklärung oder einer Unterschriftenliste darlegen. Diese sind mit dem Antrag im Rahmen der Antragsfrist oder im Falle eines Wahlvorschlages auf dem Parteitag durch einen zu benennenden Vertreter einzureichen.

Die Bundesgeschäftsstelle prüft die formale Zulässigkeit der Unterstützungsunterschriften – sehr gerne auch bereits im Vorfeld der jeweiligen Parteitage.

Der benannte Vertreter erhält – gerade wenn er kein Delegierter ist – Rederecht in der jeweiligen Sache. Rechtsgrundlage ist der § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung zur Bundessatzung der FDP.

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