FDPNeuregelungen zum 1. Juli

Mehr Bürgerbeteiligung, höhere Renten, einfachere Zuwanderung

Hände unterschiedlicher Herkunft
06.03.2014

Zum 1. Juli ist eine Reihe neuer Gesetze in Kraft getreten. Was sich genau ändert, lesen Sie in unserer Übersicht.

Die Renten steigen

Die Renten steigen zum 1. Juli 2013 in den alten Ländern um 0,25 Prozent und in den neuen Ländern um 3,29 Prozent. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass die Löhne in den neuen Ländern stärker gestiegen sind. Zudem wirkt in den alten Ländern noch die Rentengarantie von 2010 nach. Da damals auf eine Rentenkürzung verzichtet wurde, muss nun im Sinne der Generationengerechtigkeit nachgeholt werden.

Zeitgleich steigen die Renten der rund 235.000 Versorgungsberechtigten. Das sind vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, aber auch Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten. Ihre Renten steigen einheitlich um 0,25 Prozent.

Zuwanderung von Facharbeitern erleichtert

Der Arbeitsmarkt öffnet sich für Facharbeiter aus Nicht-EU-Ländern. Die Bundesregierung hat mit der neuen Beschäftigungsverordnung ein Hindernis für die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften beseitigt. Die Verordnung sieht vor:

- Wer in Deutschland arbeiten möchte, muss prüfen lassen, ob der Ausbildungsabschluss mit einer deutschen Berufsausbildung gleichwertig ist. Das Anerkennungsgesetz gibt dafür Kriterien und Fristen vor. Das Verfahren lässt sich vom Heimatland aus betreiben.

- Außerdem muss ein entsprechender Bedarf am Arbeitsmarkt bestehen, den die Bundesagentur für Arbeit ermittelt.

Mehr Mitsprache bei Großvorhaben

Bürger können sich künftig stärker und früher an der Planung von Großvorhaben beteiligen. Das trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden, Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren zu entlasten und die gerichtliche Anfechtung von Behördenentscheidungen zu verringern.

Jahressteuergesetz 2013

Mit dem EU-Amtshilfegesetz ist das zuvor vom Bundesrat abgelehnte Jahressteuergesetz 2013 in weiten Teilen beschlossen worden. Drei bisher legale Steuerschlupflöcher wurden geschlossen. Arbeitnehmer können leichter einen Lohnsteuerfreibetrag geltend machen. Der Wehrsold von freiwillig Wehrdienstleistenden bleibt steuerfrei. Die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen wird künftig steuerlich günstiger bewertet.

Kartellrecht verbessert

Marktmächtigen Mineralölkonzernen bleibt es dauerhaft verboten, Kraftstoffe an freie Tankstellen teurer zu verkaufen als an die Kundschaft konzerneigener Tankstellen.

Lohnabrechnungen werden verständlicher

Entgeltbescheinigungen müssen jetzt Mindestangaben enthalten, unter anderem zum Abrechnungszeitraum und zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts. Für Software-Hersteller gelten einheitliche Vorgaben für die Programmierung der Bescheinigungssoftware.

Ferienzeit: Fahrverbot für LKW auch an Samstagen

Um Staus zu reduzieren, gilt bis 31. August 2013 erneut die Ferienreiseverordnung. Die Regelung weitet das Sonntagsfahrverbot für LKW aus und untersagt Lastern über 7,5 Tonnen auch samstags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr die Benutzung bestimmter Fernstraßen.

Handy-Telefonieren innerhalb der EU wird günstiger

Pünktlich zur Urlaubszeit sinken dank der EU-Roaming-Verordnung erneut die Gebühren für Mobilfunkkunden in EU-Mitgliedsstaaten. Damit können Touristen und Geschäftsleute mit ihrem Handy im Internet surfen, Filme abrufen, Fotos verschicken und soziale Netzwerke nutzen, ohne überteuerte Rechnungen befürchten zu müssen.

Sichere Seewege

Rund 90 Prozent des Welthandels wird auf dem Seeweg abgewickelt. Die Seepiraterie stellt weiterhin eine massive Bedrohung dar und verursacht jedes Jahr erhebliche wirtschaftliche Schäden. Seit Juni 2013 können sich private Sicherheitsfirmen für den Schutz von Seeschiffen unter deutscher Flagge akkreditieren lassen.

Mindestlöhne in der Aus- und Weiterbildungsbranche

Ab dem 1. Januar 2014 steigt stufenweise die Lohnuntergrenze für Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildungsbranche. Der Mindeststundenlohn beträgt dann in den alten Ländern und Berlin 13,00 Euro, in den neuen Ländern 11,65 Euro. Zum 1. Januar 2015 steigt er auf 13,35 Euro im Westen und auf 12,50 Euro im Osten. Der jährliche Urlaubsanspruch steigt von 26 auf 29 Tage.

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