12.03.2014Auch der zweite Prozesstag im Verfahren gegen FC Bayern-Boss Uli Hoeneß erhöhte die Summe der hinterzogenen Steuern. Von ursprünglich 3,5 Millionen in der Anklageschrift, über weitere 15 Millionen, die der Unternehmer am ersten Prozesstag gestand, zu mehr als 27 Millionen, die eine Steuerfahnderin am Dienstag zu Protokoll gab. Sollte die Verteidigung nicht noch einen Coup landen, werde die Luft nun sehr dünn für Hoeneß, so FDP-Vize Wolfgang Kubicki.
Der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Steuer-Anwalt, Kubicki, erklärte gegenüber dem „Focus“, dass Hoeneß Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung habe. „Die Selbstanzeige kann schon allein deshalb nicht strafbefreiend sein, weil sie nicht vollständig war.“ Weder die angebende Summe noch die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden genüge den rechtlichen Anforderungen an eine Selbstanzeige.
Kubicki sprach sich allerdings deutlich gegen die Abschaffung der Selbstanzeige aus. „Ich plädiere wie alle, die mit der Materie vertraut sind und nicht nur emotional reagieren, sehr dafür, das Instrumentarium beizubehalten, um die Chance zu eröffnen, aus einem Dauerdelikt wieder herauszufinden.“ Reuige Steuersünder müssten nicht nur die volle Summe nachzahlen, sondern auch Zinsen und eine Strafe von fünf Prozent der hinterzogenen Steuern. Den Anteil auf zehn Prozent anzuheben sei zu rechtfertigen, wenn die Selbstanzeige dafür bestehen bliebe, so Kubicki.
Es sei zwar nicht ausgeschlossen, dass der Unternehmer mit einer Bewährungsstrafe davonkomme, die Chancen hierfür schätzt Kubicki allerdings als gering ein. „Denn bei einer derartig hohen Summe müssen Sie schon eine Vielzahl von Strafmilderungsgründen ins Feld führen.“ Die Verteidigung werde hier viel Überzeugungsarbeit leisten müssen. „Ansonsten wird die Luft sehr dünn für Uli Hoeneß“, so der Liberale.
Die Aussage eines EDV-Experten, der am Mittwoch die zeitlichen Abläufe um die Selbstanzeige nachvollziehen soll, sei entscheidend für die Wirksamkeit von Strafmilderungsgründen, betonte Kubicki. „Das wird wesentlich für die Beantwortung der Frage sein, ob Hoeneß ehrliche Reue zeigt, oder aber versucht hat zu tricksen“, erklärte er gegenüber „Phoenix“. „Je höher die Schadenssumme, desto geringer ist das Gewicht der Milderungsgründe. Die Luft wird sehr dünn für eine Bewährungsstrafe - auch wenn sie noch möglich ist", so die Einschätzung des FDP-Vize.
Luft wird dünn für Hoeneß
Eine Bewährungsstrafe für Steuersünder Hoeneß wird immer unwahrscheinlicherAuch der zweite Prozesstag im Verfahren gegen FC Bayern-Boss Uli Hoeneß erhöhte die Summe der hinterzogenen Steuern. Von ursprünglich 3,5 Millionen in der Anklageschrift, über weitere 15 Millionen, die der Unternehmer am ersten Prozesstag gestand, zu mehr als 27 Millionen, die eine Steuerfahnderin am Dienstag zu Protokoll gab. Sollte die Verteidigung nicht noch einen Coup landen, werde die Luft nun sehr dünn für Hoeneß, so FDP-Vize Wolfgang Kubicki.
Der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Steuer-Anwalt, Kubicki, erklärte gegenüber dem „Focus“, dass Hoeneß Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung habe. „Die Selbstanzeige kann schon allein deshalb nicht strafbefreiend sein, weil sie nicht vollständig war.“ Weder die angebende Summe noch die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden genüge den rechtlichen Anforderungen an eine Selbstanzeige.
Kubicki sprach sich allerdings deutlich gegen die Abschaffung der Selbstanzeige aus. „Ich plädiere wie alle, die mit der Materie vertraut sind und nicht nur emotional reagieren, sehr dafür, das Instrumentarium beizubehalten, um die Chance zu eröffnen, aus einem Dauerdelikt wieder herauszufinden.“ Reuige Steuersünder müssten nicht nur die volle Summe nachzahlen, sondern auch Zinsen und eine Strafe von fünf Prozent der hinterzogenen Steuern. Den Anteil auf zehn Prozent anzuheben sei zu rechtfertigen, wenn die Selbstanzeige dafür bestehen bliebe, so Kubicki.
Verteidigung wird viel Überzeugungsarbeit leisten müssen
Es sei zwar nicht ausgeschlossen, dass der Unternehmer mit einer Bewährungsstrafe davonkomme, die Chancen hierfür schätzt Kubicki allerdings als gering ein. „Denn bei einer derartig hohen Summe müssen Sie schon eine Vielzahl von Strafmilderungsgründen ins Feld führen.“ Die Verteidigung werde hier viel Überzeugungsarbeit leisten müssen. „Ansonsten wird die Luft sehr dünn für Uli Hoeneß“, so der Liberale.
Die Aussage eines EDV-Experten, der am Mittwoch die zeitlichen Abläufe um die Selbstanzeige nachvollziehen soll, sei entscheidend für die Wirksamkeit von Strafmilderungsgründen, betonte Kubicki. „Das wird wesentlich für die Beantwortung der Frage sein, ob Hoeneß ehrliche Reue zeigt, oder aber versucht hat zu tricksen“, erklärte er gegenüber „Phoenix“. „Je höher die Schadenssumme, desto geringer ist das Gewicht der Milderungsgründe. Die Luft wird sehr dünn für eine Bewährungsstrafe - auch wenn sie noch möglich ist", so die Einschätzung des FDP-Vize.
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