FDP-FraktionFamilienpolitik

Kindeswohl steht im Mittelpunkt

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger
03.03.2013

Unverheiratete Väter können künftig das volle Sorgerecht für ihre Kinder ausüben, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. „Endlich gelingt es jetzt, dem Vater eine bessere Stellung zu geben, damit auch er das Sorgerecht mit oder allein ausüben kann“, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. FDP-Familienexperte Stephan Thomae sprach von einer ausbalancierten Lösung, die den berechtigten Anliegen beider Elternteile Rechnung trage.

Jedes dritte Kind wird in Deutschland von einer unverheirateten Mutter geboren. Für Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wird die Neuregelung daher auch dem gesellschaftlichen Wandel gerecht. „Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt“, betonte sie. Viele Untersuchungen zeigten, dass im Zweifel die gemeinsame Sorge für das Kind besser ist, sagte die Ministerin dem „Deutschlandfunk“.

Das Ziel sei gewesen, „die beste Lösung für die Kinder zu finden“, unterstrich auch der Berichterstatter für Familienrecht, Thomae. Beim Sorgerecht gehe es nicht um die tägliche Erziehung oder das Umgangsrecht der Kinder mit dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, erklärte er. Vielmehr gehe es „um wenige, aber wichtige Schlüsselentscheidungen im Leben eines Kindes wie die Schulwahl oder wichtige medizinische Eingriffe“. Wichtig sei, dass für die Väter die Schwelle nicht allzu hoch ist, um zur gemeinsamen elterlichen Sorge zu gelangen. Andererseits sollten für die Mütter keine unnötig hohen Hürden errichtet werden, um in ein reguläres Gerichtsverfahren einzutreten.

Neues Leitbild im Familienrecht

"Es wird ein neues Leitbild verankert", betonte der Berichterstatter für Familienrecht der FDP-Fraktion, Thomae. Für das Kind sei es demnach grundsätzlich am besten, wenn es von beiden sorgeberechtigten Eltern erzogen werde. Darüber hinaus werde der Zugang zur gemeinsamen Sorge erleichtert. Sie wird künftig bereits erteilt, wenn sie nicht im Widerspruch zum Kindeswohl steht. "Zudem schaffen wir die Möglichkeit, das Sorgerechtsverfahren zu beschleunigen", führte Thomae aus. Dies ist möglich, wenn der andere Elternteil zum Antrag auf gemeinsame Sorge keine Stellungnahme abgibt oder darin keine kindeswohlrelevanten Gründe nennt.

Beschleunigtes Verfahren ist angemessen

Die Kritik am beschleunigten Verfahren wies Thomae als unberechtigt zurück. Der Familienpolitiker erklärte, dass die Frage nach der Sorge für ein Kind nicht überraschend komme und von den werdenden Eltern bereits während der Schwangerschaft diskutiert werden könne. Deswegen sei die Sechs-Wochen-Frist für eine Antwort angemessen. Es müssten von der Mutter lediglich kindeswohlbezogene Gründe vorgelegt werden, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen, erläuterte Thomae.

Hintergrund:

Künftig soll zwar mit der Geburt zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht haben, doch der ledige Vater kann beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Äußert sich die Mutter nicht innerhalb einer Sechs-Wochen-Frist zu dem Antrag oder trägt sie ausschließlich Gründe vor, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, wird das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren gewährt. Es soll dem Vater nur dann verwehrt bleiben, wenn es nach Ansicht der Richter dem Kindeswohl widerspricht.

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