FDPSchulpolitik

Kein generelles dienstliches "Facebook-Verbot" für Lehrer

Schülerin in BibliothekFDP traut Lehrern zu, in der dienstlichen Kommunikation eigenverantwortlich entscheiden zu können
22.01.2014

Sachsens Kultusministerium stimmt zurzeit eine Handlungsempfehlung mit dem Innenministerium ab, die Lehrern die dienstliche Nutzung von sozialen Netzwerken im Internet untersagen soll. Für die Liberalen wäre eine solche Regelung „ein Rückfall ins vergangene Jahrhundert“.

„Ich traue es den Lehrern zu, in der dienstlichen Kommunikation eigenverantwortlich unterscheiden zu können, welche Informationen aus pädagogischer und datenschutzrechtlicher Hinsicht auf welchem Wege übermittelt werden können", sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, Norbert Bläsner.

In Deutschland ist der Umgang mit der Lehrer-Schüler-Kommunikation sehr unterschiedlich geregelt. Manche Bundesländer untersagen sie, andere Länder wiederum verzichten zwar auf Regelungen zum Umgang mit der Freundschaftsplattform, appellieren aber an die Eigenverantwortung  der Lehrer. In Bayern und Baden-Württemberg gilt: Es gibt ein dienstliches Facebook-Verbot für Lehrer. Das wollen die CDU-Minister in Sachsen jetzt auch.

Norbert Bläsner meint: “Lehrern die dienstliche Nutzung sozialer Netzwerke im Internet aber generell zu verbieten, geht zu weit.“ Es sei jedoch unbestritten, dass in der Kommunikation zwischen Lehrern, Eltern und Schülern der Datenschutz gewahrt sein müsse.

Der Liberale gibt gleichzeitig zu bedenken: „Es wäre doch absurd, wenn ein Lehrer beispielsweise einem erkrankten Schüler per Facebook-Nachricht die Antwort verweigern müsste, welches Kapitel des Lehrbuchs er lesen und welche Übungsaufgaben er lösen könne. Per E-Mail dürfte der Lehrer dieselbe Frage aber beantworten.“

Sein Fazit lautet daher: „Ein komplettes dienstliches 'Facebook-Verbot' wäre ein Rückfall ins vergangene Jahrhundert, den niemand verstehen würde.“

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