FDP-FraktionGeldwertstabilität

Inflationsschutz im Grundgesetz verankern

Euro-Geldscheine und MünzenDie FDP-Bundestagsfraktion vertraut auf die soziale Marktwirtschaft und setzt sich für stabiles Geld ein
22.04.2013

Die Liberalen wollen den Schutz vor Geldentwertung im Grundgesetz verankern. Geldwertstabilität sei ein Freiheitsrecht, heißt es dazu in einem Papier des Fraktionsvorsitzenden. Ein Risiko sehen die Liberalen in massenhaften Anleihenkäufen durch die Europäische Zentralbank. Laut FDP-Finanzexperte Volker Wissing besteht die Gefahr, dass mit Inflation Politik gemacht werde. Verfassungsrechtler haben sich hinter das Vorhaben gestellt.

"Bereits Ludwig Erhard hat dafür plädiert,  Währungsstabilität in die Reihe der menschlichen Grundrechte aufzunehmen", heißt es zur Begründung des Vorschlags in dem Strategiepapier des Fraktionsvorsitzenden mit dem Titel "Stabiles Geld schützt Wachstum, Beschäftigung und Eigentum". Die Verlierer einer Inflation seien "Rentner und Bezieher von Lohneinkommen". 

Die FDP-Bundestagsfraktion vertraut auf die soziale Marktwirtschaft und setzt sich für stabiles Geld ein. Um die Inflation bereits in ihrer Entstehung zu bekämpfen und Geldwertstabilität langfristig zu gewährleisten, sind aus Sicht der Liberalen drei Punkte von besonderer Bedeutung:

- Konsolidierung des Bundeshaushalts. Deshalb haben wir beschlossen, bereits 2014 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

- Mehr Einfluss der Bundesbank auf Entscheidungen der EZB durch mehr Gewicht im EZB-Rat. Bei außergewöhnlichen Entscheidungen wie z.B. dem Aufkauf von Staatsanleihen brauchen die Bundesbank und die anderen großen Zentralbanken eine Veto-Möglichkeit.

- Geldwertstabilität muss im Grundgesetz verankert werden. So wollen wir die staatlichen Institutionen gesetzlich dazu verpflichten, sich für eine stabile Währung einzusetzen.

Wenn es nach dem Fraktionsvorsitzenden geht, könnte der Inflationsschutz in Artikel 109 des Grundgesetzes verankert werden. Dort ist bereits die Schuldenbremse festgeschrieben. Auch im Koalitionsausschuss war Geldwertstabilität Thema.

Preisanstieg und Lohnentwicklung signalisieren Inflationsgefahr

Die Gefahr der Geldentwertung sei beispielsweise bei den Verbraucherpreisen enorm. Obwohl die Preissteigerung im Januar 2013 lediglich bei 1,7 Prozent gelegen habe, biete sich bei genauerem Hinsehen ein anderes Bild. Die Preise für Nahrungsmittel seien um über sieben Prozent gestiegen, heißt es in dem Papier. Darüber hinaus spiegelten auch die Lohnforderungen bei Tarifverhandlungen die Inflationserwartungen der Arbeitnehmervertreter. Zudem deuten die steigenden Immobilienpreise auf inflationäre Tendenzen hin. Mittelfristig könne sich dies auch auf die Mieten auswirken.

Nicht nur auf nationaler, auch auf europäischer Ebene will die FDP die Sicherung der Geldwertstabilität stärker institutionalisieren. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Rolle der Bundesbank bei Entscheidungen der EZB. "Aufgrund der gewaltigen Erweiterung der Geldmenge der Zentralbanken ist zu erwarten, dass auch dieses Mal über kurz oder lang wieder Inflation entsteht", warnt der FDP-Fraktionsvorsitzende. Die steigende Tendenz der Ausweitung sei besorgniserregend. Der Einfluss der Bundesbank soll bei außergewöhnlichen Maßnahmen, wie dem unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen, durch ein Vetorecht gesichert werden. Die Deutsche Bundesbank ist der größte Geldgeber der EZB.

Das EZB-Statut verpflichtet die Zentralbank, aber nicht die Politik

Zwar ist im Grundgesetz bereits festgeschrieben, dass die Bundesbank für die Stabilität der Preise zu sorgen hat und ihre diesbezüglichen Aufgaben an die EZB übertragen kann. "Das EZB-Statut verpflichtet die Zentralbank, aber nicht die Politik", verdeutlichte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Volker Wissing, gegenüber "Spiegel Online". Es bestehe die Gefahr, dass in Europa, wie bereits in den USA, "gezielt mit der Inflation Politik gemacht" werde.

Unterstützung von Verfassungsrichtern

"Ich plädiere für eine Aufnahme des Inflationschutzes ins Grundgesetz", erklärte Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, gegenüber dem "Handelsblatt". Gemäß den EU-Verträgen ist die EZB für die Stabilität des Euro verantwortlich, sie ist allerdings nicht an das deutsche Grundgesetz gebunden. "Würde der Inflationsschutz aber ins Grundgesetz aufgenommen, wären deutsche Staatsorgane, soweit sie Einflussmöglichkeiten auf die EZB haben, daran gebunden."

Udo Di Fabio, der ebenfalls in Karlsruhe als Richter tätig war, unterstrich gegenüber der "FAZ", dass die Ergänzung des Grundgesetzes um eine Vorschrift zum Inflationsschutz die bereits bestehenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen weiter verdeutichen könne. Darüber hinaus könnten Verstöße gegen die Haushaltsdisziplin dadurch "leichter rügefähig" werden, gab Di Fabio zu bedenken.

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