FDPGleichgeschlechtliche Partnerschaft

Historischer Schritt für Regenbogenfamilien

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger
03.03.2013

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die Stärkung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare durch das Bundesverfassungsgericht als "historischen Schritt" begrüßt. "Kinder in Regenbogenfamilien brauchen Rechtssicherheit", so die Ministerin. Die Liberalen fordern als nächsten Schritt die volle Gleichstellung bei der Adoption. Außenminister Guido Westerwelle unterstrich: "Die Diskriminierung von Lebenspartnerschaften ist schon lange überholt."

„Die heutige Entscheidung markiert einen historischen Schritt, um endlich Regenbogenfamilien in Deutschland auf ein umfassendes, sicheres rechtliches Fundament zu stellen", sagte die Justizministerin in Berlin. Mit dem Urteil der Karlsruher Richter ist das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption für homosexuelle Paare verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, das Adoptionsrecht bis Ende 2014 neu zu regeln. Schwule und Lesben dürfen demnach ein Adoptivkind ihres Partners ebenfalls adoptieren. Das war bisher nur heterosexuellen Paaren erlaubt.

Homo-Ehe: Was in Frankreich geht, muss hier auch möglich sein

Die Union müsse sich aufgrund des Richterspruchs nun bewegen, forderte Leutheusser-Schnarrenberger. "Alle gleichgeschlechtlichen Paare sollen rechtlich mit der Ehe gleichgestellt werden", so die Ministerin. "Was Frankreich jetzt auf den Weg gebracht hat, muss auch in Deutschland möglich sein".

Der Außenminister erklärte, dass er sich nicht nur politisch, "sondern auch ganz persönlich über dieses Urteil" freue. Er forderte die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften: "Die Politik sollte parteiübergreifend jetzt handeln."

Gleichstellung ist überfällig

Für die FDP-Bundestagsabgeordneten Stephan Thomae und Michael Kauch zeigt die Entscheidung, dass die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe überfällig ist - beim Adoptionsrecht ebenso wie bei der Einkommensteuer.

"Es ist im Interesse des Kindeswohls, wenn ein zweites Elternteil rechtliche Bindungen übernimmt. Nach der heutigen Entscheidung zur Sukzessivadoption muss das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner folgen", begrüßten der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht, Stephan Thomae, und der Berichterstatter für Schwulen- und Lesbenpolitik, Michael Kauch, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Sie unterstrichen, dass Schwule und Lesben "ebenso gute Eltern wie heterosexuelle Männer und Frauen" sind. Tausende Kinder wüchsen bereits heute in Regenbogenfamilien auf. Die Liberalen argumentierten weiter: "Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes ist es jetzt möglich, dass homosexuelle Männer und Frauen als Einzelperson ein Kind adoptieren und dann der jeweilige Lebenspartner nach einer Wartezeit das Kind ebenfalls adoptiert. Es gibt kein Argument, warum dann nicht gleich eine gemeinschaftliche Adoption möglich sein soll."

Hintergrund

Die französische Nationalversammlung hatte in der vergangenen Woche der Einführung der Homo-Ehe zugestimmt, mit der das volle Adoptionsrecht einhergeht. In Deutschland ist es auch nach dem aktuellen Urteil noch nicht möglich, dass eingetragene Lebenspartner ein Kind gemeinsam adoptieren.

Die Liberalen setzen sich seit langem für die volle Gleichbehandlung im Adoptions- und Steuerrecht ein und konnten in der schwarz-gelben Koalition bereits einige Verbesserungen durchsetzen. So sind eingetragene Lebenspartner bei Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, BAföG, Beamten-, Richter-, und Soldatenrecht mit der Ehe gleichgestellt.

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