FDPKulturgutschutz

Gesetzentwurf ist nach wie vor unakzeptabel

Hermann Otto SolmsHermann Otto Solms lehnt das Konzept der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in der aktuellen Form ab
22.09.2015

Im Gastbeitrag für "Die Welt" nimmt Hermann Otto Solms den aktuellen Gesetzentwurf zum Kulturgutschutz unter die Lupe und wirft der Bundesregierung vor, in unakzeptabler Weise in Marktprozesse und Eigentumsrechte eingreifen zu wollen. Die Empörung der Fachwelt über den ersten Entwurf habe nur einen Teilerfolg erzielt, konstatiert das FDP-Präsidiumsmitglied. Das Konzept sei zwar entschärft, gehe aber trotzdem viel zu weit.

Mit dem Gesetz wolle die Staatsministerin für Kultur, Monika Grütters (CDU), den Handel von Kunst- und Kulturgegenständen staatlicher Kontrolle unterwerfen, kritisiert Solms. "Sie bedingt sich das Recht aus, zu entscheiden, welche Kulturgüter 'national wertvoll' sind, so dass diese vom freien Handel und möglichen Export ausgeschlossen werden. Was 'national wertvoll' ist, bleibt weiterhin offen."

Für den Freidemokraten wäre es nicht hinnehmbar, wenn Künstler und Sammler künftig keinen freien Zugang mehr zum europäischen Markt haben sollen. Er schließt sich dem Vorschlag der Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum an, den Gesetzentwurf aufzuteilen. "Der unumstrittene Teil des Gesetzentwurfes – die Vorschriften über die Einfuhr antiker Raubkunst und die Rückgabe von illegal gehandelten Kulturgütern – sollten abgetrennt und schnellstmöglich verabschiedet werden", fordert er. Denn in diesem Bereich bestehe tatsächlich Handlungsbedarf. Ansonsten habe sich das Kulturgutschutzgesetz von 1955 grundsätzlich bewährt.

Lesen Sie hier den gesamten Gastbeitrag.

Nun ist er also da - der Gesetzentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzes. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat die umstrittensten Punkte entschärft. So sind völlig absurde Auflagen entfallen und Alters- und Wertgrenzen wurden teilweise angehoben. Lebende Künstler können frei über ihre Kunstwerke entscheiden, der Staat tut dies nicht mehr über ihre Köpfe hinweg. Statt Verwaltungsbeamten erhalten nun Sachverständigengremien mehr Einfluss. Während Landesbehörden künftig an kurze Fristen für Ausfuhrgenehmigungen gebunden werden sollen, ist der Bund davon allerdings weiterhin ausgenommen. Die Empörung der Fachwelt über den ersten Entwurf hat nun immerhin einen Teilerfolg erzielt. Das ist anzuerkennen.

Doch im Grundsatz bleibt es dabei: Der Gesetzentwurf zum Kulturgutschutz geht viel zu weit. Grütters betreibt den Kulturgutschutz aus rein staatlicher Sicht und erschwert die Situation für die Betroffenen - seien es Eigentümer, Künstler, Kunstschaffende oder Händler. Der Gesetzentwurf bewirkt eine gravierende Schwächung des deutschen Kunstmarktes und kann dazu führen, dass Künstler und Sammler ihre Werke vorsorglich außer Landes bringen.

Es ist jetzt darauf zu achten, dass nicht das übliche Gesetzgebungsspiel einsetzt: Die schlimmsten Klinken werden beseitigt, die Szene wird beruhigt und alles geht seinen 'sozialistischen Gang'. Weil dies zu befürchten ist, hat die Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum für alle betroffenen Organisationen wie die Deutsche Stiftung Eigentum einen Brief an Monika Grütters geschrieben. Darin wird angeregt, den Gesetzentwurf aufzuteilen. Der unumstrittene Teil des Gesetzentwurfes - die Vorschriften über die Einfuhr antiker Raubkunst und die Rückgabe von illegal gehandelten Kulturgütern - sollten abgetrennt und schnellstmöglich verabschiedet werden. Hier besteht Handlungsbedarf. Der übrige Teil des Gesetzesentwurfes sollte einer vertieften Beratung überlassen bleiben.

Bedeutung von 'national wertvoll' wird nicht genau festgelegt

Trotz der genannten Verbesserungen will Monika Grütters nach wie vor den Handel von Kunst- und Kulturgegenständen staatlicher Kontrolle unterwerfen. Sie bedingt sich das Recht aus, zu entscheiden, welche Kulturgüter 'national wertvoll' sind, so dass diese vom freien Handel und möglichen Export ausgeschlossen werden. Was 'national wertvoll' ist, bleibt weiterhin offen. Es wird im Gesetzesentwurf zwar bedeutsam formuliert, aber nicht genauer festgelegt. Klar ist: Alles, was auf der Liste national wertvollen Kulturgutes landet, darf ohne Erlaubnis nicht außer Landes gebracht werden, nicht einmal in Länder der Europäischen Union. Darin sehen Künstler, private Sammler und Eigentümer sowie Kunst und Antiquitätenhändler einen enormen Eingriff in ihre Rechte.

Während es anerkannte deutsche Politik ist, Freihandel in Europa zu garantieren und ihn weltweit anzustreben, soll dies für den Kunstmarkt nicht gelten. Wer etwas verkauft, möchte dafür einen möglichst hohen Preis erzielen. Für Künstler und Sammler ist dies in London oder Luxemburg und außerhalb der EU in der Schweiz häufig eher möglich als in Deutschland. Doch gerade zu diesem europäischen Markt sollen sie keinen freien Zugang mehr haben. Damit greift der Staat in unakzeptabler Weise in den Marktprozess ein. Mit dem Ergebnis, dass der Preis für die entsprechenden Gegenstände abgewertet wird. Richtig wäre es allein, dem Staat ein Vorkaufsrecht einzuräumen, bei dem er in den auf dem Markt erzielten Preis eintreten kann. So macht es England, und Deutschland sollte sich an diesem Modell orientieren. Doch ein Vorkaufsrecht gibt es in dem Gesetzesentwurf nicht.

Wir haben ein Kulturgutschutzgesetz von 1955, das sich grundsätzlich bewährt hat. Anhand einer äußerst eng gefassten Liste von national wertvollem Kulturgut wurde geprüft, ob das Exponat dort registriert ist. Wenn nicht, durfte es ins Ausland gebracht werden. Doch mit ihrem Gesetzentwurf will Monika Grütters weg vom Listenprinzip. Sie will einen kompletten Systemwechsel hin zu einer grundsätzlichen Genehmigungspflicht. Das ist nichts anderes als eine Ausweitung des staatlichen Besitzanspruchs. Das Gesetz gegen Raubkunst ist nötig. Es sollte abgetrennt und beschlossen werden.

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