FDPNSA-Spähaffäre

Generalbundesanwaltschaft muss tätig werden

Datenschutz Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen
02.01.2014

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat laut spiegel.de Generalbundesanwalt Harald Range (FDP) aufgefordert, endlich Ermittlungen gegen die NSA-Überwachung aufzunehmen, insbesondere gegen die Verbindungsstelle für Taylored Access Operations (TAO) in Darmstadt. "Die Eliteeinheit TAO der NSA setzt sich über alle Regeln hinweg, die deutsche Behörden beachten müssen." Wenn Range nicht ermittele, setze er sich dem Vorwurf der "Rechtsvereitelung im Amt" aus, wird Baum zitiert.

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum hat gegenüber dem Spiegel sehr konkrete Forderungen angesichts der neuen Entwicklungen in der NSA-Affäre aufgestellt: Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe unter Harald Range solle aus seiner Sicht tätig werden. Ein früheres Grundsatzurteil zu Online-Ausspähungen sei betroffen. "Das ist ein ungeheurer Vorgang, dessen Dimension erst im Verlaufe dieses neuen Jahres vielen Beteiligten klar werden wird", sagt der frühere Bundesinnenminister, der zu den Personen gehört, die 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Online-Durchsuchungen durch deutsche Dienste geklagt hatten.

"Die Eliteeinheit TAO der NSA setzt sich über alle Regeln hinweg, die deutsche Behörden beachten müssen. Da sich bisher keine ernsthaften Zweifel an den Enthüllungen der letzten Monate ergeben haben, muss man auch in diesem Fall davon ausgehen, dass sie der Wahrheit entsprechen", so Baum zu Spiegel online.

Rechtsvereitelung im Amt?

Baum fordert nicht nur eine baldige Unterrichtung durch den für die Geheimdienste zuständigen neuen verbeamteten Staatssekretär im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche. Generalbundesanwalt Harald Range soll aus seiner Sicht Ermittlungen „auch wegen der früheren Entwicklungen von Edward Snowden“ aufnehmen: „Auf welche Beweise will er denn noch warten? Er sollte damit beginnen, Ermittlungen gegen die TAO-Verbindungsstelle in Darmstadt aufzunehmen. Will er sich denn dem Vorwurf der Rechtsvereitelung im Amt aussetzen?", fragt sich Baum.

Grundrechte der Bürger schützen

Baum erinnerte die Bundesanwaltschaft an das Urteil von 2008: So seien Zugriffe durch Nachrichtendienste auf Computer damals nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich gemacht worden - etwa bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben einer Person oder den Bestand des Staates. Auch seien Ausspähungen nur durch eine richterliche Anordnung möglich, zudem bedürfe es Regelungen zum Schutz des sogenannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung, fasste der FDP-Politiker die Kernbotschaft zusammen.

"Wir haben damals als Beschwerdeführer vom Rechner als sogenanntem ausgelagertem Gehirn gesprochen. Besonders verwundbar sind die Bürger hier, weil ihnen, wie das Gericht hervorhob, faktisch ein Selbstschutz nicht möglich ist", so Baum. Die Generalbundesanwaltschaft und das Kanzleramt müssten endlich tätig werden, "anderenfalls missachten sie ihren Verfassungsauftrag, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen".

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