FDPBürgerrechte

Geheimdienste besser kontrollieren

Markus LöningMarkus Löning fordert eine Reform der Geheimdienstarbeit in Deutschland und Europa.
24.04.2015

Markus Löning, Fellow bei der Stiftung Neue Verantwortung, hat ein Impulspapier zur Geheimdienstreform vorgelegt. Im Papier fordert der FDP-Menschenrechtsexperte unter anderem, dass sich der Bundesnachrichtendienst (BND) auch im Ausland an deutsches Recht halten müsse, und die parlamentarische Kontrolle durch die Einführung eines Geheimdienstbeauftragten des Bundestags gestärkt werde.

Durch die NSA-Enthüllungen sei deutlich geworden: In fast allen Demokratien fehlten effektive Regeln und Kontrollen für die Arbeit der Nachrichtendienste im digitalen Zeitalter, verdeutlicht Löning. Auch in Deutschland sei die parlamentarische und gerichtliche Aufsicht nicht ausreichend. Ohne jeden Zweifen sei die Bundesrepublik auf funktionierende Nachrichtendiente sowie die entsprechende Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden verbündeter Länder angewiesen, heißt es in dem Papier. Löning warnt allerdings: "Es dürfen keine Zweifel an der Legitimität und Rechtsstaatlichkeit ihres Handelns bestehen. Dies würde das Vertrauen der deutschen Öffentlichkeit in die eigenen Dienste weiter schwächen."

Deswegen müssten Aufsicht, Kontrolle und gesetzliche Grundlage der Geheimdienstarbeit dringend modernisiert werden. Hierfür skizziert Löning eine umfassende Reformagenda. "Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) bekommt zur Unterstützung seiner Arbeit einen Geheimdienstbeauftragten mit einem angemessen großen Stab von Technikern, Juristen und Nachrichtendienstexperten. Dieser Stab kontrolliert im Auftrag der Mitglieder des PKGr operative Vorgänge der Dienste", schlägt er vor.

Einheitliche Standards für Europa schaffen

Außerdem müsse jegliche Überwachung von Telekommunikation weltweit in Zukunft durch die G10-Kommission genehmigt werden. "EU-Bürger werden in ihren Rechten Deutschen gleichgestellt. Das schafft Rechtsklarheit über den Geltungsbereich des Grundgesetzes und von internationalen menschenrechtlichen Normen", hebt Löning hervor. Darüber hinaus sollten alle Verfahren vor der G10-Kommission als kontradiktorische Verfahren mit einem Anwalt zur Vertretung der Grundrechtsperspektive durchgeführt werden.

Auch müsse die Bundesregierung mit den anderen EU-Ländern ein No-Spy-Abkommen vereinbaren, dass die rechtlichen Standards und parlamentarische Aufsicht über Kooperation der Nachrichtendienste festlege und als Kodex über den Schutz von Grundrechten funktionieren solle.

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