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FDP bereitet Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung vor

Datenschutz-SymbolFDP bereitet Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung vor
29.01.2014

Anfang Januar hatte Heiko Maas noch geäußert, er werde keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, bevor der Europäische Gerichtshof nicht endgültig darüber geurteilt habe. Offenbar dauerte seine Wehrhaftigkeit ganze zwei Wochen, denn der SPD-Justizminister kündigte nun doch einen Gesetzesentwurf an. Die bayerische FDP bereitet eine Verfassungsklage vor.

"Die FDP lehnt die Vorratsdatenspeicherung (VDS) weiter ab, weil sie alle Bürger unter Generalverdacht stellt", erklärte die stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Bayern Christiane Alberternst. "Wir wollen nicht in einem Überwachungsstaat leben." Das vermeintliche Ziel der VDS, nämlich Terrorbekämpfung, erreiche sie nicht, hier seien traditionelle Untersuchungsmethoden viel erfolgreicher. "Die, die wirklich Zielscheibe der Fahndung sein müssen, weil sie Verbrechen oder terroristische Akte planen, kennen ohnehin alle technischen Tricks, um anonym zu agieren", so Alberternst.

Das maßlose Schnüffeln im Privatleben unbescholtener Bürger stehe im krassen Missverhältnis zu Fahndungserfolgen, kritisierte die FDP-Politikerin: "Daher bleiben wir standhaft dagegen, persönliche Daten ohne Verdachtsmoment auf Vorrat zu speichern."

Die FDP Bayern hat bereits zur Veröffentlichung des Koalitionsvertrages mit den ersten Vorbereitungen für eine Klage beim Bundesverfassungsgericht begonnen. "Da Parteien nicht klagen dürfen, sondern ausschließlich einzelne Bürger, werden wir eine breite Beteiligung der bayerischen Liberalen an einer Verfassungsklage in Kooperation mit der Bundes-FDP organisieren", kündigte Alberternst an.

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