FDP, FDP-FraktionNovelle des Wettbewerbsrechts

Einigung stärkt das Grundgesetz der Marktwirtschaft

Philipp Rösler
12.02.2014

Wirtschaftsminister Rösler: Ein guter Kompromiss, von dem Verbraucher profitieren werden.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung verständigt. Wirtschaftsminister Philipp Rösler begrüßte die Einigung als "ausgewogenen und für alle Seiten akzeptablen Kompromiss". FDP-Wirtschaftsexperte Martin Lindner sprach von einem "guten Tag für das Grundgesetzt der Marktwirtschaft" und einer "guten Nachricht für alle, denen an einer zeitgemäßen und gut funktionierenden Wettbewerbsordnung in unserem Land gelegen ist." Er betonte: "Wettbewerbspolitik ist praktizierte Ordnungspolitik."

Wichtige Punkte der Novelle im Überblick

"Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden von dieser Entscheidung profitieren", ist der Wirtschaftsminister überzeugt. Im Einzelnen beschloss der Vermittlungsausschuss:

- Das Bundeskartellamt ist nun auch für die Marktaufsicht bei der Vereinigung von gesetzlichen Krankenkassen zuständig.

- Vor dem Hintergrund der Krise auf dem Zeitungsmarkt wurde die Fusionskontrolle im Pressebereich dahingehend geändert, dass Fusionen leichter möglich werden, die mit der wirtschaftlichen Lage eines Verlages begründet sind (sog. Sanierungsfusionen).

- Das befristete Verbot von Preis-Kosten-Scheren auf dem Benzinmarkt gilt nun dauerhaft. Damit werden kleine und mittlere Tankstellenbetreiber vor einem Preisdiktat der großen Mineralölkonzerne geschützt.

- Verbraucherverbände können Unternehmen künftig wegen kartellrechtlicher Verstöße verklagen und verlangen, dass die aufgrund der marktbeherrschenden Stellung erzielten zusätzlichen Gewinne in den Bundeshaushalt fließen.

Die Novelle kann voraussichtlich Mitte Juli in Kraft treten, falls der Bundestag der Einigung zustimmt.

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