18.07.2014Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) weckt Hoffnungen, dass die Diskriminierung gegen homosexuelle Männer bei der Blutspende bald der Geschichte angehört. Der hessische FDP-Landtagsabgeordnete Jürgen Lenders begrüßte die Äußerungen des Generalanwalts am EuGH, Paolo Mengozzi, als wichtigen Schritt. "Denn es gibt überhaupt keine medizinische oder sonstige Begründung dafür, dass ich als homosexueller Mann kein Blut spenden darf", unterstrich Lenders.
Der Liberale kritisierte, dass Homosexuellen pauschal das Spenden von Blut verwehrt wird. Den Verweis auf eine höhere HIV-Infektionsrate ließ er als Begründung für einen allgemeinen Ausschluss nicht gelten. "Blutspenden sind lebenswichtig und bevor ein Patient eine Transfusion bekommt, wird das gespendete Blut ohnehin immer mehrfach sehr genau auf mögliche Erkrankungen untersucht", stellte Lenders klar.
"Ich hoffe, dass das heutige Urteil den Weg für eine neue Regelung in Deutschland ebnet, von der zu allererst all diejenigen Menschen profitieren, die auf eine Blutspende angewiesen sind", erklärte der FDP-Politiker. Insbesondere in der Urlaubszeit mangele es oft an ausreichend Blutspendern, wodurch es zu gefährlichen Engpässen in der Versorgung kommen könne. Die Beseitigung der Diskriminierung ist für ihn deshalb mehr als eine Frage der Gleichstellung: Schließlich gehe es darum, Leben zu retten.
In seinen Schlussanträgen zu einem Fall in Frankreich konstatierte Mengozzi, dass der grundsätzliche Ausschluss homo- oder bisexueller Männer vom Blutspenden wegen ihrer Sexualität eine unzulässige "indirekte Diskriminierung" sei. Vielmehr müsste das individuelle und konkrete Risikoverhalten beachtet werden. Ein Urteil des EuGH dazu erfolgt erst in einigen Monaten. Die Liberalen fordern die Richter auf, sich dem Anstoß des Generalanwaltes anzuschließen.
Diskriminierung bei der Blutspende beenden
Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) weckt Hoffnungen, dass die Diskriminierung gegen homosexuelle Männer bei der Blutspende bald der Geschichte angehört. Der hessische FDP-Landtagsabgeordnete Jürgen Lenders begrüßte die Äußerungen des Generalanwalts am EuGH, Paolo Mengozzi, als wichtigen Schritt. "Denn es gibt überhaupt keine medizinische oder sonstige Begründung dafür, dass ich als homosexueller Mann kein Blut spenden darf", unterstrich Lenders.
Der Liberale kritisierte, dass Homosexuellen pauschal das Spenden von Blut verwehrt wird. Den Verweis auf eine höhere HIV-Infektionsrate ließ er als Begründung für einen allgemeinen Ausschluss nicht gelten. "Blutspenden sind lebenswichtig und bevor ein Patient eine Transfusion bekommt, wird das gespendete Blut ohnehin immer mehrfach sehr genau auf mögliche Erkrankungen untersucht", stellte Lenders klar.
"Ich hoffe, dass das heutige Urteil den Weg für eine neue Regelung in Deutschland ebnet, von der zu allererst all diejenigen Menschen profitieren, die auf eine Blutspende angewiesen sind", erklärte der FDP-Politiker. Insbesondere in der Urlaubszeit mangele es oft an ausreichend Blutspendern, wodurch es zu gefährlichen Engpässen in der Versorgung kommen könne. Die Beseitigung der Diskriminierung ist für ihn deshalb mehr als eine Frage der Gleichstellung: Schließlich gehe es darum, Leben zu retten.
Hintergrund
In seinen Schlussanträgen zu einem Fall in Frankreich konstatierte Mengozzi, dass der grundsätzliche Ausschluss homo- oder bisexueller Männer vom Blutspenden wegen ihrer Sexualität eine unzulässige "indirekte Diskriminierung" sei. Vielmehr müsste das individuelle und konkrete Risikoverhalten beachtet werden. Ein Urteil des EuGH dazu erfolgt erst in einigen Monaten. Die Liberalen fordern die Richter auf, sich dem Anstoß des Generalanwaltes anzuschließen.