FDPKontenabfrage

Deutsche Behörden haben aus NSA-Skandal nichts gelernt

Volker WissingWissing wirft Union und SPD Fahrlässigkeit vor
25.04.2014

Staatliche Behörden haben in den vergangenen 15 Monaten private Konten so oft durchleuchtet wie noch nie. Laut "Süddeutscher Zeitung" hat sich die Zahl im Vergleich zu 2012 verdoppelt, und im ersten Quartal des neuen Jahres sei sie weiter gewachsen. „Die deutschen Behörden haben aus dem NSA-Skandal nichts gelernt“, schimpft FDP-Präsidiumsmitglied Volker Wissing. „Das zeigt ihr hemdsärmeliger Umgang mit Kontoabfragen. Für einen Rechtsstaat reicht es nicht aus, rechtskonformes Verhalten nur von den Bürgerinnen und Bürgern einzufordern.“

„Der Staat muss sich selbst auch an Recht und Gesetz halten. Diese Erkenntnis scheint bei deutschen Behörden, zumindest was den Umgang mit Kontoabfragen betrifft, nicht weit verbreitet zu sein“, kommentiert Wissing die Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Für den Liberalen zeigt der „nachlässige und rechtlich zweifelhafte Umgang deutscher Behörden mit Kontoabfragen“, wie „fahrlässig die Forderung der Union nach einer Vorratsdatenspeicherung oder die der SPD nach Abschaffung des Bankgeheimnisses“ sind.

Deutsche Behörden müssen den Datenschutz respektieren

Für Wissing ist die Schnüffelei der Ämter ein Beleg dafür, dass der Staat „alles andere als zurückhaltend und verantwortungsbewusst im Umgang mit den Daten seiner Bürgerinnen und Bürger“ ist. „Deshalb sollte der Zugriff auch auf das absolut Notwendige beschränkt bleiben“, erteilte er anders lautenden Überlegungen der GroKo eine Absage.

„Die Daten der Bürger sind kein Selbstbedienungsladen, aus dem sich die Behörden nach Belieben bedienen können. Gerade im Hinblick auf den NSA-Skandal haben Union und SPD die Pflicht, dafür zu sorgen, dass deutsche Behörden den Datenschutz respektieren und sich an Recht und Gesetz halten“, fordert der Liberale.

Hintergrund

Seit 2005 haben Behörden die Möglichkeit, Kontodaten abzufragen, um etwa Sozialkassen- oder Steuerbetrüger aufzuspüren. Die Anfragen dürfen Steuerbehörden ebenso stellen wie die für die Hartz-IV-Empfänger verantwortlichen Jobcenter oder Ämter, die für die Genehmigung von Bafög, Sozialhilfe und Wohngeld zuständig sind. Der Kreis der Zugriffsberechtigten wurde im Laufe der Jahre immer mehr erweitert, seit Anfang 2013 gehören auch Gerichtsvollzieher dazu.

Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" ließen neben den Finanzämtern besonders häufig Gerichtsvollzieher prüfen, wer über welche Konten oder Wertpapierdepots verfügt. Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern habe 2013 knapp 142.000 dieser Kontenabfragen verzeichnet, heißt es in einem Bericht des Bundesfinanzministeriums. Die Zahl habe sich damit im Vergleich zu 2012 verdoppelt. Im ersten Quartal des neuen Jahres sei sie weiter gewachsen - von gut 24.000 auf mehr als 48.000 Anfragen.

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