FDPVorratsdatenspeicherungDer Staat darf nicht ins Privatleben der Bürger eindringen
FDP-Vize Wolfgang Kubicki nimmt den Plan der Bundesregierung, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, ins Visier.17.04.2015FDP-Vize Wolfgang Kubicki ist überzeugt: Die geplante Vorratsdatenspeicherung der Bunderegierung verstößt gegen die Grundrechte und dient nur dazu, der Bevölkerung eine trügerische Sicherheit vorzugaukeln. Insbesondere die anlasslose Speicherung der Daten von Berufsgeheimnisträgern bereitet ihm Sorgen. Aber auch im Allgemeinen müsse es in einer freiheitlichen Gesellschaft das Recht geben, ein Privatleben auch privat zu halten, betonte der Rechtsanwalt im "Focus Online"-Interview.
Außerdem hält Kubicki die Vorratsdatenspeicherung für ein unwirksames Instrument zur Terrorbekämpfung. "In allen anderen Ländern, die dieses Instrument haben, konnten Terroranschläge nicht verhindert werden", verdeutlichte er gegenüber der "Lausitzer Rundschau". Kubicki kann menschlich nachvollziehen, dass Justizminister Heiko Maas (SPD), der die Maßnahme ursprünglich abgelehnt hatte, eingeknickt sei. "Er wurde von seinem Parteivorsitzenden in den Senkel gestellt. Aber er hat einen faulen und verfassungswidrigen Kompromiss vorgelegt", kritisierte Kubicki. Der FDP-Vize versprach: Wenn diese VDS-Eckpunkte zu einem Gesetz werden sollten, dann werde er in Karlsruhe dagegen klagen.
Schutz der Berufsgeheimnisträger in Gefahr
Die Tatsache, dass beim geplanten Gesetz auch die Daten von Berufsgeheimnisträgern gespeichert werden sollen, störe ihn immens, so Kubicki weiter. Ein Verwertungsverbot nütze hier gar nichts. "Allein die Tatsache, dass solche Daten gespeichert werden können, ist ein Verstoß gegen den besonderen Schutz der Berufsgeheimnisträger und ihrer Mandanten und Klienten", hob er hervor. Dies betreffe nicht nur Anwälte, sondern auch Ärzte und Psychiater. "Wenn Menschen, die vielleicht unter Depressionen leiden, das Gefühl haben müssen, dass ihre Gespräche mit ihrem Arzt aufgezeichnet werden, ist eine offene Kommunikation nicht mehr möglich", warnte Kubicki.
Der FDP-Vize verwies auf die Erklärung des Europäischen Gerichtshofes, dass Berufsgeheimnisträger grundsätzlich von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen werden müssen. "Technisch ist das aber nicht machbar, wie Justizminister Heiko Maas immer wieder betont hat", stellte er klar.
Misstrauen gegen den Staat ist berechtigt
Sogar Menschen, die meinten, sie hätten nichts zu verheimlichen, würden ihre Position spätestens dann überdenken, "wenn sie feststellen, dass sie einen Kredit, eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz nicht bekommen", so Kubicki. "Unabhängig davon: In einer freiheitlichen Gesellschaft gibt es auch ein Recht, sein Privatleben vor dem Staat zu verbergen. Ich will nicht, dass der Staat in meine Privatsphäre eindringt. Ich will, dass er sie schützt." Es könne nicht sein, dass der Staat unter dem Vorwand, Verbrechen zu bekämpfen, versuche, gesellschaftliche Entwicklungen zu beeinflussen.
Und genau so eine Entgleisung der Vorratsdatenspeicherung kann er sich vorstellen: "Wir haben bei der Maut die Debatte darüber, ob die erhobenen Daten nicht verwandt werden können, um Bewegungsprofile zu erstellen. Das verleitet doch geradezu dazu, die Ehrlichkeit der Steuerzahler zu prüfen, die den Weg zum Arbeitsplatz steuerlich geltend machen." Dass ein grundsätzliches Misstrauen gegen den Staat berechtigt sei, zeige auch die Tatsache, dass die deutsche Rechtsordnung einen Verwaltungsgerichtsweg eröffnet habe. "Den bräuchten wir nicht, wenn wir glauben würden, der Staat würde immer rechtmäßig handeln. Die hohe Zahl der Urteile gegen Verwaltungshandeln zeigt in beeindruckender Weise, wie häufig sich Behörden, auch Sicherheitsbehörden, rechtswidrig verhalten", unterstrich Kubicki.
Maas-Konzept ist einfach nicht zweckmäßig
Für den FDP-Politiker ist eindeutig: Diese Maßnahme ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch unzweckmäßig. "Wenn man die Kommunikationsdaten von Skype und Whatsapp ausnimmt und man auf sämtliche Mail-Verkehre verzichtet", könne der beabsichtigte Zweck, schwerste Straftaten aufzuklären, sicher nicht erfüllt werden. "Wenn wir unterstellen, dass Menschen schwerste Straftaten begehen, sollten wir sie nicht für blöd halten. Sie werden sich selbstverständlich der Kommunikationsmittel bedienen, die nicht der Aufzeichnung unterliegen", gab Kubicki zu bedenken. Von der staatlichen Überwachung betroffen seien am Ende allein die unbescholtenen Bürger.
Der Freidemokrat schlug als Gegenmodell das Konzept für ein Quick-Freeze-Verfahren vor, das die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorlegte, als die FDP in Regierungsverantwortung war. Beim Quick-Freeze könne der Kommunikationsverkehr bei einer vorliegenden schweren Straftat auf richterliche Anordnung nur für einen bestimmten Zeitraum eingefroren werden.
Kubicki erinnerte außerdem im Gespräch mit der "Nordwest-Zeitung" an eine frühere Amtszeit von Leutheusser-Schnarrenberger, als die Freidemokratin ihr Amt niedergelegt hatte, weil sie den sogenannten "Großen Lauschangriff" nicht mit ihrem Gewissen habe vereinbaren können. "Solch ein Format und eine menschliche Größe kann man wahrscheinlich von Herrn Maas nicht erwarten."
Der Staat darf nicht ins Privatleben der Bürger eindringen
FDP-Vize Wolfgang Kubicki nimmt den Plan der Bundesregierung, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, ins Visier.FDP-Vize Wolfgang Kubicki ist überzeugt: Die geplante Vorratsdatenspeicherung der Bunderegierung verstößt gegen die Grundrechte und dient nur dazu, der Bevölkerung eine trügerische Sicherheit vorzugaukeln. Insbesondere die anlasslose Speicherung der Daten von Berufsgeheimnisträgern bereitet ihm Sorgen. Aber auch im Allgemeinen müsse es in einer freiheitlichen Gesellschaft das Recht geben, ein Privatleben auch privat zu halten, betonte der Rechtsanwalt im "Focus Online"-Interview.
Außerdem hält Kubicki die Vorratsdatenspeicherung für ein unwirksames Instrument zur Terrorbekämpfung. "In allen anderen Ländern, die dieses Instrument haben, konnten Terroranschläge nicht verhindert werden", verdeutlichte er gegenüber der "Lausitzer Rundschau". Kubicki kann menschlich nachvollziehen, dass Justizminister Heiko Maas (SPD), der die Maßnahme ursprünglich abgelehnt hatte, eingeknickt sei. "Er wurde von seinem Parteivorsitzenden in den Senkel gestellt. Aber er hat einen faulen und verfassungswidrigen Kompromiss vorgelegt", kritisierte Kubicki. Der FDP-Vize versprach: Wenn diese VDS-Eckpunkte zu einem Gesetz werden sollten, dann werde er in Karlsruhe dagegen klagen.
Schutz der Berufsgeheimnisträger in Gefahr
Die Tatsache, dass beim geplanten Gesetz auch die Daten von Berufsgeheimnisträgern gespeichert werden sollen, störe ihn immens, so Kubicki weiter. Ein Verwertungsverbot nütze hier gar nichts. "Allein die Tatsache, dass solche Daten gespeichert werden können, ist ein Verstoß gegen den besonderen Schutz der Berufsgeheimnisträger und ihrer Mandanten und Klienten", hob er hervor. Dies betreffe nicht nur Anwälte, sondern auch Ärzte und Psychiater. "Wenn Menschen, die vielleicht unter Depressionen leiden, das Gefühl haben müssen, dass ihre Gespräche mit ihrem Arzt aufgezeichnet werden, ist eine offene Kommunikation nicht mehr möglich", warnte Kubicki.
Der FDP-Vize verwies auf die Erklärung des Europäischen Gerichtshofes, dass Berufsgeheimnisträger grundsätzlich von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen werden müssen. "Technisch ist das aber nicht machbar, wie Justizminister Heiko Maas immer wieder betont hat", stellte er klar.
Misstrauen gegen den Staat ist berechtigt
Sogar Menschen, die meinten, sie hätten nichts zu verheimlichen, würden ihre Position spätestens dann überdenken, "wenn sie feststellen, dass sie einen Kredit, eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz nicht bekommen", so Kubicki. "Unabhängig davon: In einer freiheitlichen Gesellschaft gibt es auch ein Recht, sein Privatleben vor dem Staat zu verbergen. Ich will nicht, dass der Staat in meine Privatsphäre eindringt. Ich will, dass er sie schützt." Es könne nicht sein, dass der Staat unter dem Vorwand, Verbrechen zu bekämpfen, versuche, gesellschaftliche Entwicklungen zu beeinflussen.
Und genau so eine Entgleisung der Vorratsdatenspeicherung kann er sich vorstellen: "Wir haben bei der Maut die Debatte darüber, ob die erhobenen Daten nicht verwandt werden können, um Bewegungsprofile zu erstellen. Das verleitet doch geradezu dazu, die Ehrlichkeit der Steuerzahler zu prüfen, die den Weg zum Arbeitsplatz steuerlich geltend machen." Dass ein grundsätzliches Misstrauen gegen den Staat berechtigt sei, zeige auch die Tatsache, dass die deutsche Rechtsordnung einen Verwaltungsgerichtsweg eröffnet habe. "Den bräuchten wir nicht, wenn wir glauben würden, der Staat würde immer rechtmäßig handeln. Die hohe Zahl der Urteile gegen Verwaltungshandeln zeigt in beeindruckender Weise, wie häufig sich Behörden, auch Sicherheitsbehörden, rechtswidrig verhalten", unterstrich Kubicki.
Maas-Konzept ist einfach nicht zweckmäßig
Für den FDP-Politiker ist eindeutig: Diese Maßnahme ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch unzweckmäßig. "Wenn man die Kommunikationsdaten von Skype und Whatsapp ausnimmt und man auf sämtliche Mail-Verkehre verzichtet", könne der beabsichtigte Zweck, schwerste Straftaten aufzuklären, sicher nicht erfüllt werden. "Wenn wir unterstellen, dass Menschen schwerste Straftaten begehen, sollten wir sie nicht für blöd halten. Sie werden sich selbstverständlich der Kommunikationsmittel bedienen, die nicht der Aufzeichnung unterliegen", gab Kubicki zu bedenken. Von der staatlichen Überwachung betroffen seien am Ende allein die unbescholtenen Bürger.
Der Freidemokrat schlug als Gegenmodell das Konzept für ein Quick-Freeze-Verfahren vor, das die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorlegte, als die FDP in Regierungsverantwortung war. Beim Quick-Freeze könne der Kommunikationsverkehr bei einer vorliegenden schweren Straftat auf richterliche Anordnung nur für einen bestimmten Zeitraum eingefroren werden.
Kubicki erinnerte außerdem im Gespräch mit der "Nordwest-Zeitung" an eine frühere Amtszeit von Leutheusser-Schnarrenberger, als die Freidemokratin ihr Amt niedergelegt hatte, weil sie den sogenannten "Großen Lauschangriff" nicht mit ihrem Gewissen habe vereinbaren können. "Solch ein Format und eine menschliche Größe kann man wahrscheinlich von Herrn Maas nicht erwarten."