05.12.2017Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen ist dringend verbesserungsbedürftig. FDP-Vize Marie-Agnes Strack-Zimmermann appellierte an die Große Koalition, schnell zu handeln. Bislang entscheiden die zuständigen Sozialbehörden darüber, ob ein Flüchtling zum Arzt darf. Eine unnötige Verschwendung von Mitteln, konstatierte Strack-Zimmermann. Sie verwies auf das „Bremer Modell“.
In Hamburg und Bremen reicht Flüchtlingen dank der Kooperation zwischen den Sozialbehörden und einer Krankenkasse eine Gesundheitskarte, die beim Arztbesuch vorgelegt werden muss. Strack-Zimmermann sieht darin ein Modell für andere Kommunen: „Ein Kooperationsvertrag zwischen einer Kommune und einer Krankenkasse würde sowohl die medizinische Versorgung der Flüchtlinge in viel besserem Umfang sicherstellen als auch die Kommunen finanziell nachhaltig entlasten.“
Durch den Erhalt einer Gesundheitskarte und die professionelle Betreuung durch eine Krankenkasse wären die Flüchtlinge regulären Krankenversicherten quasi gleichgestellt, betonte die Freidemokratin. Auch Ärzte bekämen dadurch Rechtssicherheit bei der Behandlung.
Strack-Zimmermann rechnete vor, dass die für die Kommunen anfallenden Verwaltungskosten durch die Kooperation mit Krankenkassen deutlich unter den Betriebskosten für Gebäude, Verwaltungsprozesse und Mitarbeiter lägen, die Kommunen für die bisherige Praxis der Einzelfallprüfung benötigten. „Diese unnötige Verschwendung von Mitteln könnte beendet werden“, betonte sie. „Ich fordere daher die Bundesregierung und die Länder auf, sich schnellstmöglich zu einigen und das Modell auf ganz Deutschland auszuweiten.“
Bessere Versorgung für Flüchtlinge
Marie-Agnes Strack-ZimmermannDie medizinische Versorgung von Flüchtlingen ist dringend verbesserungsbedürftig. FDP-Vize Marie-Agnes Strack-Zimmermann appellierte an die Große Koalition, schnell zu handeln. Bislang entscheiden die zuständigen Sozialbehörden darüber, ob ein Flüchtling zum Arzt darf. Eine unnötige Verschwendung von Mitteln, konstatierte Strack-Zimmermann. Sie verwies auf das „Bremer Modell“.
In Hamburg und Bremen reicht Flüchtlingen dank der Kooperation zwischen den Sozialbehörden und einer Krankenkasse eine Gesundheitskarte, die beim Arztbesuch vorgelegt werden muss. Strack-Zimmermann sieht darin ein Modell für andere Kommunen: „Ein Kooperationsvertrag zwischen einer Kommune und einer Krankenkasse würde sowohl die medizinische Versorgung der Flüchtlinge in viel besserem Umfang sicherstellen als auch die Kommunen finanziell nachhaltig entlasten.“
Kommunen sparen durch Kooperation mit Krankenkassen
Durch den Erhalt einer Gesundheitskarte und die professionelle Betreuung durch eine Krankenkasse wären die Flüchtlinge regulären Krankenversicherten quasi gleichgestellt, betonte die Freidemokratin. Auch Ärzte bekämen dadurch Rechtssicherheit bei der Behandlung.
Strack-Zimmermann rechnete vor, dass die für die Kommunen anfallenden Verwaltungskosten durch die Kooperation mit Krankenkassen deutlich unter den Betriebskosten für Gebäude, Verwaltungsprozesse und Mitarbeiter lägen, die Kommunen für die bisherige Praxis der Einzelfallprüfung benötigten. „Diese unnötige Verschwendung von Mitteln könnte beendet werden“, betonte sie. „Ich fordere daher die Bundesregierung und die Länder auf, sich schnellstmöglich zu einigen und das Modell auf ganz Deutschland auszuweiten.“