Beschluss des FDP-Präsidiums
FDP-Sprecher PETER BLECHSCHMIDT teilt mit:
Berlin. Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung am 10. Juni 2013 beschlossen:
Volle Gleichstellung für eingetragene Lebenspartner - für ein modernes Familienbild Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine Bereicherung für unsere offene Gesellschaft. Wenn Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, sollte die sexuelle Identität keine Rolle spielen. Der Staat muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Verantwortungsgemeinschaften funktionieren können.
Diese liberale Grundhaltung hat die FDP seit Jahrzehnten geprägt.
Die FDP setzt sich seit langem für die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften ein. In dieser Legislaturperiode haben wir die Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer, der Grunderwerbsteuer und dem BAföG, im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht mit der Ehe gleichgestellt. Mit der Magnus-Hirschfeld-Stiftung wirken wir durch Bildung und Forschung der Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Transgender entgegen.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben die politische Auffassung der FDP bestätigt: Etwa mit den Entscheidungen zur Hinterbliebenenversorgung, zum Beamtenrecht, zur Sukzessivadoption und nun noch einmal mit der Entscheidung zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften. Diese Rechtsprechung hat geholfen, die gelegentlich noch bestehenden Vorbehalte in der Gesellschaft zu überwinden - sogar bei Teilen der Union. Wir freuen uns deshalb über diese letzte Entscheidung in einer Reihe von Entscheidungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass es Grundrechte verletzt, wenn eingetragene Lebenspartner von den Vorteilen des Ehegattensplittings ausgeschlossen werden. Wir sind vorbereitet auf eine schnelle Umsetzung mit unserem Koalitionspartner.
Die FDP ist in ihrer politischen Grundhaltung stets vorangeschritten, wenn es um ein modernes Familienbild und gleichberechtigte Formen des Zusammenlebens geht. Wir wollen auch künftig voranschreiten und die vollständige Gleichstellung herstellen. Das bedeutet zu allererst das Recht eingetragener Lebenspartner zur Volladoption. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dieses Recht den Lebenspartnern zu versagen und Kindern in diesem Maße die Chance auf eine fürsorgende Familie zu nehmen. Regenbogenfamilien gehören endlich auf eine sichere und umfassende rechtliche Grundlage gestellt. Auf Antrag des hessischen FDP-Justizministers Jörg-Uwe Hahn wird die Justizministerkonferenz am 15. Juni 2013 einen Beschluss für das volle Adoptionsrecht fassen.
Die FDP wird alles tun, um die Union als unseren Koalitionspartner davon zu überzeugen. In der nächsten Legislaturperiode werden wir die vollständige Gleichstellung vollziehen.